Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Nach § 11 Abs. 1 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz M-V sind die Eröffnungsbilanz und der Anhang so rechtzeitig aufzustellen, dass sie bis zum 30. November des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung durch den Amtsschauschuss festgestellt werden können.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes und die vom Amt Stralendorf beauftragte NKHR Beratungsgesellschaft haben die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Zülow  zum 01.Januar 2012 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz M-V i.V.m. § 11 Abs.2 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz M-V geprüft. Die NKHR Beratungsgesellschaft sowie der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht der NKHR Beratungsgesellschaft inkl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks sind in der Anlage beigefügt.

Die Prüfung der Eröffnungsbilanz hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.01.2015 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung der Eröffnungsbilanz zu empfehlen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zülow stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss und von der NKHR Beratungsgesellschaft geprüfte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Zülow zum 01.Januar 2012 i. d. F. vom 23.09.2014 fest.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           6

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         6

Davon stimmberechtigt:                                     6

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -