Sitzung: 20.01.2015 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2015/ZÜL/136
Sach- und Rechtslage:
Nach § 11
Abs. 1 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz
M-V sind die Eröffnungsbilanz und der
Anhang so rechtzeitig aufzustellen, dass sie bis zum 30. November des ersten
Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten
Buchführung durch den Amtsschauschuss festgestellt werden können.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes und die vom Amt Stralendorf beauftragte
NKHR Beratungsgesellschaft haben die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Zülow zum 01.Januar 2012 gemäß § 3a
Kommunalprüfgesetz M-V i.V.m. § 11 Abs.2 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz
M-V geprüft. Die NKHR
Beratungsgesellschaft sowie der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis
in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk
zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der
Prüfungsbericht der NKHR Beratungsgesellschaft inkl. des Prüfungsvermerks und
des Bestätigungsvermerks sind in der Anlage beigefügt.
Die Prüfung
der Eröffnungsbilanz hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.01.2015 beschlossen, der
Gemeindevertretung die Feststellung der Eröffnungsbilanz zu empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zülow stellt die vom
Rechnungsprüfungsausschuss und von der NKHR Beratungsgesellschaft geprüfte
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Zülow zum 01.Januar 2012 i. d. F. vom 23.09.2014
fest.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 6
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -