Sitzung: 19.01.2015 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4
Vorlage: 2014/WIT/416
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung M-V
besteht für die Gemeinde die Pflicht, für jedes Haushaltsjahr eine
Haushaltssatzung zu erlassen, die in öffentlicher Sitzung durch die
Gemeindevertretung beraten und beschlossen wird und der Rechtsaufsichtsbehörde
vorzulegen ist.
Die Haushaltssatzung 2015 ist genehmigungsfrei.
Der Finanzausschuss und der Hauptausschuss der
Gemeinde Wittenförden haben über den Entwurf des Haushaltsplanes 2015 beraten
und empfehlen der Gemeindevertretung die vorliegende Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen zu beschließen. Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage
enthalten.
Die näheren Einzelheiten sind der Anlage zu
entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Wittenförden beschließt die Haushaltssatzung 2015 mit ihren Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen
Entsprechend den Festlegungen der Haushaltssatzung.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
4
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-