Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

 

Im Jahre 1992 bewilligte das Landesbauförderamt M-V der Gemeinde Holthusen einen Kredit in Höhe von 383.197,20 DM  ( 195.925,62 EUR ) für die Modernisierung der Wohnungen in der Dorfstraße 1-3 (neu 2,4,6). Dieser Kredit valutiert zu Zeit mit 94.162,60 EUR und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2023.

Der Zinssatz beträgt 3%.

Unter Berücksichtigung der Höhe des Zinssatzes, der Möglichkeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu tilgen und der freien Finanzmittel aus der Veräußerung der Wohnblöcke, wird empfohlen diesen Kredit außerplanmäßig zu tilgen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Tilgung des o.g. Kredites gemäß der Sach- und Rechtslage.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Einmalige Finanzauszahlung von 94.162,60 EUR und Abnahme der Verbindlichkeiten in gleicher Höhe

 

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         7

Davon stimmberechtigt:                                     7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -