Sitzung: 11.12.2014 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2014/HOL/406
Sach- und Rechtslage:
Im Jahre 1992 bewilligte das Landesbauförderamt
M-V der Gemeinde Holthusen einen Kredit in Höhe von 383.197,20 DM ( 195.925,62 EUR ) für die Modernisierung der
Wohnungen in der Dorfstraße 1-3 (neu 2,4,6). Dieser Kredit valutiert zu Zeit
mit 94.162,60 EUR und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2023.
Der Zinssatz beträgt 3%.
Unter Berücksichtigung der Höhe des Zinssatzes, der Möglichkeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu tilgen und der freien Finanzmittel aus der Veräußerung der Wohnblöcke, wird empfohlen diesen Kredit außerplanmäßig zu tilgen.
Beschlussvorschlag:
Einmalige
Finanzauszahlung von 94.162,60 EUR und Abnahme der Verbindlichkeiten in
gleicher Höhe
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -