Sitzung: 15.12.2014 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: -
Vorlage: 2014/WIT/422
Sach- und Rechtslage:
Seit dem Jahr 2004 wird ein Schultütengeld für
die Erstklässler der Grundschule Wittenförden in Höhe von 50,00 € gezahlt.
Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom
27.11.2008 wurde das Schultütengeld auf 100,00 € erhöht.
Aufgrund der sich abzeichnenden schlechteren
Einnahmesituation wurde ab 2009 wieder ein Betrag von 50,00 € ausgezahlt. Der
damit verbundene, erforderliche Beschluss, wurde damals versäumt und soll
hiermit nachgeholt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Wittenförden beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage, die Anpassung des
Schultütengeldes an die schlechtere Einnahmesituation ab 2009 und eine damit
verbundene Auszahlung des Schultütengeldes in Höhe von
50,00 € pro
Erstklässler.
Finanzielle Auswirkungen
siehe sach- und Rechtslage
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
2
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
-