Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

 

Der Jugendclub besteht seit dem Jahr 2010 in der Gärtnereistr. 1, in Hof Wandrum. Die Betreuung der Jugendlichen erfolgt durch Herrn Pilop.

Die Nutzung des Jugendclubs durch die Jugendlichen wurde über die Jahre nicht nur deutlich weniger, sondern seit ca. 2 Jahren gänzlich eingestellt.

Es ist nunmehr naheliegend, die Betreibung des Jugendclubs mit dem 01.01.2015 einzustellen.

Der Betreuer, Herr Pilop, wird weiterhin über die Diakonie beschäftigt sein und mit dem 01.01.2015 eine neue Tätigkeit ausüben.

In Absprache mit der Diakonie wird die Nutzungs- und Finanzierungsvereinbarung für den Jugendclub zum 31.12.2014 gekündigt. (Die Vereinbarung wurde unentgeltlich geschlossen.)

 

Zwischenzeitlich wird die Gemeinde ein neues Konzept bezüglich der Betreuung der Jugendlichen durchdenken.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Wittenförden beschließt die vorläufige Einstellung der Betreibung des Jugendclubs zum 01.01.2015 und die dementsprechende Kündigung der Nutungs- und Finanzierungsvereinbarung, zwischen der Gemeinde und der Diakonie, für den Jugendclub.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

siehe Sach- und Rechtslage

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         12

Davon stimmberechtigt:                                     12

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -