Sitzung: 15.12.2014 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2014/WIT/418
Sach- und Rechtslage:
Im wirksamen
Flächennutzungsplan der Gemeinde Wittenförden ist der betroffene Bereich als
allgemeines Wohngebiet dargestellt. Gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB kann
die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen im unbeplanten
Innenbereich in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die
einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs
bereits entsprechend geprägt sind. Diese Voraussetzungen treffen hier zu, da
der unmittelbar angrenzende nördliche Bereich eine Eigenheimsiedlung darstellt.
Dieses Eigenheimgebiet „Großer Hansberg“ ist zwischenzeitlich vollständig
vermarktet bzw. bebaut. Der Bereich entlang der Schweriner Straße ist ebenfalls
durch Wohnbebauung geprägt.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt für die
nördlich der Schweriner Straße gelegene Grünlandfläche Gemarkung
Wittenförden, Flur 1, Flurstücke 53/13, 54/7, 54/15, 55/11 und 56/11 die
Ergänzungssatzung „Schweriner Straße.“ nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen aus
dem in der Sach- und Rechtslage dargestellten Grund.
- Die Abgrenzung des Satzungsgebietes ergibt sich aus der als Anlage
beigefügten Planskizze.
- Es wird folgendes grundsätzliches Planungsziel angestrebt:
- Schaffung der
planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung von maximal 5 Einfamilienwohnhäusern
- Die Ergänzungssatzung soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13
Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Dementsprechend wird von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach §
3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4
BauGB abgesehen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs. 1, Satz 2
BauGB), der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist zu informieren.
Finanzielle Auswirkungen
noch nicht bekannt
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-