Sitzung: 15.12.2014 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2014/WIT/417
Sach- und Rechtslage:
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde
Wittenförden ist der betroffene Bereich als allgemeines Wohngebiet dargestellt.
Gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB kann die Gemeinde durch Satzung einzelne
Außenbereichsflächen im unbeplanten Innenbereich in die im Zusammenhang
bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die
bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs bereits entsprechend geprägt sind.
Diese Voraussetzungen treffen hier zu, da die unmittelbar angrenzenden Bereiche
ebenfalls eine Wohnbebauung darstellen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt für die
nördlich der Alten Dorfstraße gelegene Grünlandfläche Gemarkung Wittenförden,
Flur 2, Flurstücke 132/3 die Ergänzungssatzung „Wohnpark am Alten Schulgarten.“
nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen aus dem in der Sach- und
Rechtslage dargestellten Grund.
2.
Die Abgrenzung des Satzungsgebietes ergibt sich aus der als Anlage
beigefügten Planskizze.
3.
Es wird folgendes grundsätzliches Planungsziel angestrebt:
-
Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung von 3
Einfamilienwohnhäusern
4.
Die Ergänzungssatzung soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 1
BauGB aufgestellt werden.
Dementsprechend wird von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1
BauGB abgesehen.
Gemäß
§ 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem
Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Von einer
Umweltprüfung wird abgesehen.
5.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs. 1, Satz 2
BauGB), der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist zu informieren.
Finanzielle Auswirkungen
noch nicht bekannt
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-