Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

 

Nach der Neufassung der KV M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung in öffentlichen Sitzungen über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch Hauptsatzung auf den Bürgermeister oder den Hauptausschuss übertragen wurde.

 

Die Gemeinde Pampow hat für die Grundschule eine Spende von Edeka in Höhe von 215,72 € erhalten.

 

 

Die Zuwendung wird entsprechend §52 Abs. 2 AO Nr. 3,4,5,6,7,8,10,12,13,21,23,25 sowie §53 AO verwendet.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die Annahme der Spenden entsprechend der Sach- und Rechtslage.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Siehe Sach- und Rechtslage.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -