Sitzung: 11.12.2014 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2014/HOL/420
Sach- und Rechtslage:
Auf der Gemeindevertretersitzung vom 27.11.2012
wurde der Beschluss über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für den
Bebauungsplan Nr. 9 gefasst.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
wurden die Stellungnahmen abgefordert. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer öffentlichen
Auslegung des Vorentwurfs. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor. Die
berücksichtigten Anregungen und die Ergebnisse der weiteren Abstimmungen wurden
in den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes und in die Begründung mit
Umweltbericht eingearbeitet.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind
nunmehr der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung mit Umweltbericht für
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dazu sind die zusätzlichen
umweltbezogenen Informationen sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung eingegangen waren, ebenfalls öffentlich auszulegen. Darauf ist in
der Bekanntmachung hinzuweisen.
Die berührten Behörden und Träger öffentlicher
Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren. Dabei ist darauf
hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9
„Am Dorfplatz“ und die Begründung mit Umweltbericht
werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Anlage 1 zum Beschluss
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9
„Am Dorfplatz“ und die Begründung mit Umweltbericht
sowie die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu
benachrichtigen.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: 2
Ungültige Stimmen: -