Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

 

Auf der Gemeindevertretersitzung vom 27.11.2012 wurde der Beschluss über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 9 gefasst.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Stellungnahmen abgefordert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor. Die berücksichtigten Anregungen und die Ergebnisse der weiteren Abstimmungen wurden in den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes und in die Begründung mit Umweltbericht eingearbeitet.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind nunmehr der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung mit Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dazu sind die zusätzlichen umweltbezogenen Informationen sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen waren, ebenfalls öffentlich auszulegen. Darauf ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.

Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.         Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 „Am Dorfplatz“ und die Begründung mit   Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

            Anlage 1 zum Beschluss

 

2.         Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am Dorfplatz“ und die Begründung mit             Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen    bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2          BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher           Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       2

Ungültige Stimmen:                                           -