Sach- und Rechtslage:

 

Auf der Gemeindevertretersitzung vom 27.11.2012 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 9 gefasst. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 zur Einleitung der frühzeitigen Behörden – und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde auf der Gemeindevertretersitzung vom 11.03.2014 gebilligt. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs. Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.

Es ist jetzt zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen.

Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.         Die während der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen

            Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Öffentlichkeit zum

            Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Holthusen vorgebrachten Stellungnahmen

            hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft (siehe Anlage):

 

            a) berücksichtigt werden Anregungen von:

            -           E.ON Hanse AG

            -           Landesamt für innere Verwaltung M-V

            -           Zweckverband Schweriner Umland

            -           WEMAG AG

            -           Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt M-V

            -           Landkreis Ludwigslust-Parchim

            -           Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

            -           Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und                              Katstrophenschutz M-V

 

            b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

            -           Wasser- und Bodenverband „Schweriner See/Obere Sude“

            -           Landkreis Ludwigslust-Parchim, untere Naturschutzbehörde

            -           Stadt Schwerin

 

            c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

-                       keine

 

2.         Folgende am Verfahren beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentliche

            Belange haben in der Stellungnahme keine Hinweise und Anregungen      vorgetragen:

                       50Hertz Transmission GmbH

                       Kabel Deutschland Vertrieb und Services GmbH & Co.KG

                       Deutsche Bahn AG

                       GDMcom – Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation                               mbH

 

3.         Die Bürgermeisterin/Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen

            Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem

            Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   1

Stimmenenthaltungen:                                       1

Ungültige Stimmen:                                           -

 

 

Herr Groth fragt nach der Anzahl der möglichen Bauplätze. Frau Facklam erklärt, dass es gemäß der Vorgaben der Raumordnung 13-15 Bauplätze für Eigenbedarf werden können.