Sitzung: 11.12.2014 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: -
Vorlage: 2014/HOL/419
Sach- und Rechtslage:
Auf der Gemeindevertretersitzung vom 27.11.2012
wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 9 gefasst. Der Vorentwurf
des Bebauungsplanes Nr. 9 zur Einleitung der frühzeitigen Behörden – und
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde auf der
Gemeindevertretersitzung vom 11.03.2014 gebilligt. Die berührten Behörden und
Träger öffentlicher Belange wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des
Vorentwurfs. Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.
Es ist jetzt zu prüfen, inwieweit die
vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen.
Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu
benachrichtigen.
Beschlussvorschlag:
1. Die während der frühzeitigen
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Träger
öffentlicher Belange sowie der berührten Öffentlichkeit zum
Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde
Holthusen vorgebrachten Stellungnahmen
hat die Gemeindevertretung mit
folgendem Ergebnis geprüft (siehe Anlage):
a) berücksichtigt werden Anregungen
von:
- E.ON
Hanse AG
- Landesamt
für innere Verwaltung M-V
- Zweckverband
Schweriner Umland
- WEMAG
AG
- Staatl.
Amt für Landwirtschaft und Umwelt M-V
- Landkreis
Ludwigslust-Parchim
- Landesamt
für Kultur und Denkmalpflege
- Landesamt
für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katstrophenschutz M-V
b) teilweise berücksichtigt werden
Anregungen von:
- Wasser-
und Bodenverband „Schweriner See/Obere Sude“
- Landkreis
Ludwigslust-Parchim, untere Naturschutzbehörde
- Stadt
Schwerin
c) nicht berücksichtigt werden
Anregungen von:
- keine
2. Folgende am Verfahren beteiligte
Behörden und sonstige Träger öffentliche
Belange haben in der Stellungnahme
keine Hinweise und Anregungen vorgetragen:
• 50Hertz
Transmission GmbH
• Kabel
Deutschland Vertrieb und Services GmbH & Co.KG
• Deutsche
Bahn AG
• GDMcom
– Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation mbH
3. Die Bürgermeisterin/Verwaltung wird
beauftragt, die Behörden und sonstigen
Träger
öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem
Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: -
Herr Groth fragt nach der Anzahl der möglichen Bauplätze. Frau Facklam erklärt, dass es gemäß der Vorgaben der Raumordnung 13-15 Bauplätze für Eigenbedarf werden können.