Sitzung: 26.11.2014 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2014/STR/473
Sach- und Rechtslage:
Nach der Neufassung der KV M-V vom
13.07.2011 hat die Gemeindevertretung in öffentlichen Sitzungen über die
Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch Hauptsatzung auf
den Bürgermeister oder den Hauptausschuss übertragen wurde.
Nagelstudio Andrea Fuchs 50,00 €
BAUWESTA + Landmaschinen GmbH 200,00 €
Blumenparadies & CO, Frau S.
Lorenz 50,00 €
Junge Fahrzeugbau GmbH 166,36
€
Löwen Apotheke Pampow
75,00 €
Hof-Laden Nr. 23 und Lese-Café Fr. Y.
Stampniok 50,00 €
Fahrschule D. Stein
50,00 €
Eckhard Korn-Kundendienst f.
Heizsysteme 100,00 €
Trendsalon Ihg. G. Wittenburg 50,00 €
Salzgrotte Schwerin, Inh. Tilhein 50,00 €
creHaartiv, mobiler Friseur, Julia
Pfetzin 70,00 €
Frank Glagla
50,00 €
DWS 70,00 €
Mietz & Ebert GbR 162,57
€
gesamt:
1.193,93 €
Die Zuwendungen werden entsprechend §
52 Abs. 2 AO NR. 3,4,5,6,7,8,10,12,13,21,23,25 sowie § 53 AO verwendet.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Stralendorf beschließt die Annahme der Spenden entsprechend
der Sach- und Rechtslage.
Finanzielle Auswirkungen
siehe Sach- und Rechtslage
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -