Sitzung: 26.11.2014 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2014/STR/466
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Stralendorf verfügt über
die rechtskräftige Satzung über die Entwicklung und Abrundung eines Teils für
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stralendorf für das Gebiet „Am
Gartenweg“. Die Satzung wurde durch Veröffentlichung am 01.05.2003 ortsüblich
bekannt gemacht.
Im Zusammenhang mit der Realisierung
von Vorhaben innerhalb der Satzung wurden Ausgleichs- und Ersatzforderungen für
Ergänzungsgrundstücke festgelegt. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind auf
rückwärtigen Grundstücksteilen für Grundstücke vorgesehen. Es sind
Ausgleichsfestsetzungen für Hecken vorgesehen.
Im Zuge der Realisierung von Vorhaben
und im Rahmen der Umsetzung der Satzung hat sich ergeben, dass die
Heckenpflanzungen in der festgesetzten Form nicht umgesetzt und realisiert
werden können. Somit kann der Ausgleich nicht gemäß Zielsetzung der Satzung
realisiert werden.
Der Übergang in die Landschaft ist
durch vorhandene Gehölze und die Obstplantage gegeben, so dass eine Abschirmung
durch eine Hecke nicht zwingend erforderlich ist. Auch Anpflanzungen auf den
Grundstücken stellen den Übergang in die offene Landschaft dar.
Um dem Ausgleichserfordernis Rechnung
zu tragen, beabsichtigte die Gemeinde die Satzung derart zu ändern und das
Beteiligungsverfahren dafür durchzuführen, dass anstelle der
Ausgleichspflanzungen durch Heckenpflanzungen, auf Flächen mit Anpflanzgeboten,
Kompensationsflächenäquivalente in der erforderlichen Größenordnung auf der
Sammelausgleichsfläche bereitzustellen sind. Um dies entsprechend zu sichern,
ist das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und betroffene Behörden
und Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden. Während der öffentlichen
Auslegung der Unterlagen wurden von Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die
Behandlung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange wird im Nachfolgenden
in tabellarischer Form beigefügt. Dabei wird die Abwägung als Grundlage für den
Satzungsbeschluss herangezogen.
Beschlussvorschlag:
1. Während der öffentlichen Auslegung des
Entwurfs der Satzung und der
Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange sind Stellungnahmen, in denen
Anregungen und Hinweise geäußert
wurden, eingegangen.
2. Die eingegangenen Stellungnahmen sind
in einer gesonderten Zusammenstellung
erfasst, die Anlage zu diesem
Beschluss wird. Die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange werden
geordnet nach berücksichtigten Anregungen sowie
Hinweisen, die zur Kenntnis
genommen werden. Sofern Träger öffentlicher
Belange keine Stellungnahme
abgegeben haben, wird davon ausgegangen, dass
sie keine Anregungen zur Satzung
vorzubringen hatten.
3. Das Abwägungsergebnis macht sich die
Gemeinde Stralendorf zu eigen und ist
Bestandteil des Beschlusses.
4. Die Verwaltung wird beauftragt,
diejenigen, die Anregungen erhoben bzw.
Stellungnahmen abgegeben haben, von
diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe
in Kenntnis zu setzen
5. Die Abwägung der zur Satzung
vorgebrachten Anregungen wird wie oben
dargestellt beschlossen
(Abwägungsbeschluss).
6. Die Gemeinde Stralendorf beschließt
Satzung über die 1. Änderung der Satzung
über die Entwicklung und Abrundung
eines Teils für den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil Stralendorf für
das Gebiet "Am Gartenweg" als Satzung.
7. Die Begründung wird gebilligt.
8. Das Amt Stralendorf wird beauftragt,
den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt
zu machen; dabei ist auch
anzugeben, wo Satzungsunterlagen während der
Dienststunden eingesehen und über
den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen
5.000,00 € lt. Aufstellungsbeschluss für 2013.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -