Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Stralendorf verfügt über die rechtskräftige Satzung über die Entwicklung und Abrundung eines Teils für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stralendorf für das Gebiet „Am Gartenweg“. Die Satzung wurde durch Veröffentlichung am 01.05.2003 ortsüblich bekannt gemacht.

Im Zusammenhang mit der Realisierung von Vorhaben innerhalb der Satzung wurden Ausgleichs- und Ersatzforderungen für Ergänzungsgrundstücke festgelegt. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind auf rückwärtigen Grundstücksteilen für Grundstücke vorgesehen. Es sind Ausgleichsfestsetzungen für Hecken vorgesehen.

Im Zuge der Realisierung von Vorhaben und im Rahmen der Umsetzung der Satzung hat sich ergeben, dass die Heckenpflanzungen in der festgesetzten Form nicht umgesetzt und realisiert werden können. Somit kann der Ausgleich nicht gemäß Zielsetzung der Satzung realisiert werden.

Der Übergang in die Landschaft ist durch vorhandene Gehölze und die Obstplantage gegeben, so dass eine Abschirmung durch eine Hecke nicht zwingend erforderlich ist. Auch Anpflanzungen auf den Grundstücken stellen den Übergang in die offene Landschaft dar.

Um dem Ausgleichserfordernis Rechnung zu tragen, beabsichtigte die Gemeinde die Satzung derart zu ändern und das Beteiligungsverfahren dafür durchzuführen, dass anstelle der Ausgleichspflanzungen durch Heckenpflanzungen, auf Flächen mit Anpflanzgeboten, Kompensationsflächenäquivalente in der erforderlichen Größenordnung auf der Sammelausgleichsfläche bereitzustellen sind. Um dies entsprechend zu sichern, ist das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und betroffene Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden. Während der öffentlichen Auslegung der Unterlagen wurden von Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Behandlung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange wird im Nachfolgenden in tabellarischer Form beigefügt. Dabei wird die Abwägung als Grundlage für den Satzungsbeschluss herangezogen. 

 

Beschlussvorschlag:

1.         Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung und der

            Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen, in denen     

            Anregungen und Hinweise geäußert wurden, eingegangen.

 

2.         Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer gesonderten Zusammenstellung

            erfasst, die Anlage zu diesem Beschluss wird. Die Stellungnahmen der Träger

            öffentlicher Belange werden geordnet nach berücksichtigten Anregungen sowie

            Hinweisen, die zur Kenntnis genommen werden. Sofern Träger öffentlicher

            Belange keine Stellungnahme abgegeben haben, wird davon ausgegangen, dass

            sie keine Anregungen zur Satzung vorzubringen hatten.

 

3.         Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Stralendorf zu eigen und ist

            Bestandteil des Beschlusses.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw.

            Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe

            in Kenntnis zu setzen

 

5.         Die Abwägung der zur Satzung vorgebrachten Anregungen wird wie oben

            dargestellt beschlossen (Abwägungsbeschluss).

 

6.         Die Gemeinde Stralendorf beschließt Satzung über die 1. Änderung der Satzung

            über die Entwicklung und Abrundung eines Teils für den im Zusammenhang

            bebauten Ortsteil Stralendorf für das Gebiet "Am Gartenweg" als Satzung.

 

7.         Die Begründung wird gebilligt.

 

8.         Das Amt Stralendorf wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt

            zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo Satzungsunterlagen während der

            Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen

5.000,00 € lt. Aufstellungsbeschluss für 2013.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         11        

Davon stimmberechtigt:                                     11

Ja-Stimmen:                                                      11

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -