Sitzung: 26.11.2014 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2014/STR/470
Sach- und Rechtslage:
Von Seiten des Innenministeriums M-V
ist die Gemeinde im Allgemeinen und von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des
Landkreises Ludwigslust-Parchim in der Haushaltsgenehmigung darauf hingewiesen
worden, ihre Hebesätze den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend
anzupassen.
Dies muss mindestens dem
Landesdurchschnitt entsprechen.
|
Grundsteuer A in Prozent |
Grundsteuer B in Prozent |
Gewerbesteuer in Prozent |
Gemeinde aktuell |
300 |
350 |
316 |
Landesdurchschnitt 2012 |
266 |
344 |
315 |
Landesdurchschnitt 2013 |
276 |
350 |
318 |
Landesdurchschnitt 2014 (Prognose) |
281 |
355 |
325 |
Landesdurchschnitt 2015 (Prognose) |
286 |
365 |
330 |
Die Erhebung von
unterdurchschnittlichen Hebesätzen führt zu einer verstärkten finanziellen
Belastung der Gemeinde. Zum einen entfallen die tatsächlichen Mehreinnahmen aus
der Steuererhebung.
Des Weiteren wird die Gemeinde bei
der Berechnung Ihrer Schlüsselzuweisung aus dem Finanzausgleichsgesetz des
Landes M-V und bei der Berechnung der Umlagekraftmesszahl, welche wiederum die
Grundlage für die Berechnung der Amts- und Kreisumlage ist, mit dem
Landesdurchschnittlichen Hebesätzen berechnet.
Die daraus resultierenden
Mindereinnahmen aus Schlüsselzuweisungen und die Mehrausgaben an Umlagen, die
dann nicht aus den eigenen Realsteuern gegenfinanziert werden können, müssen
dann durch Kürzungen bei den freiwilligen Aufgaben und durch Mehreinnahmen
(z.B. Gebührenerhöhungen) ausgeglichen werden.
Weitere Auswirkungen können die
Versagung gemeindlicher Haushalte und Haushaltssicherungskonzepte sein sowie auch
die Versagung von Fördermitteln seitens des Landes M-V (z.B. Förderung aus
Kofinanzierungsfond).
Im Umkehrschluss werden die
Steuereinnahmen welche aus höheren Hebesätzen als dem Landesdurchschnitt
resultieren, nicht angerechnet und verbleiben bei der Gemeinde.
In Anbetracht der sehr späten
Bereitstellung relevanter Haushaltsplandaten seitens des Landes, dem Umfang der
Planung und der Dauer rechtsaufsichtlicher Genehmigungen ist es notwendig, um
die Hebesätze rechtzeitig mit den Jahresanfangsbescheiden berücksichtigen zu
können, bei Änderungen zukünftig eine
gesonderten Hebesatzsatzung zu beschließen. (siehe Anlage)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende Hebesatzsatzung der
Gemeinde und hebt die alte Hebesatzsatzung auf.
Finanzielle Auswirkungen
Kalkulatorische IST- Mehreinnahmen von 2013 zu
2015
Grundsteuer B 3.682
EUR
Gewerbesteuer 4.000
EUR
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -