Sitzung: 26.11.2014 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2014/STR/471
Sach- und Rechtslage:
Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen
ist es notwendig kommunale Abgabensätze in bestimmten Abständen neu zu
kalkulieren und die Satzungen zur Erhebung der Gebühren dementsprechend zu
ändern.
Vorliegend wurde von Seiten des Amtes
eine neue Kalkulation für die Gebührenerhebung im Bereich der bevorteilten
Schöpfwerksflächen unter Berücksichtigung des Beitragsbescheides des Wasser-
und Bodenverbandes von 2014 durchgeführt.
Die Ursprungssatzung sieht unter § 3
Abs. 2 vor, dass die Gebühr entsprechend dem Beitragsbescheid vom Vorjahr
festgesetzt wird.
Die Gebühr ändert sich von 0,004909
€/m² auf 0,003222 €/m².
Die Änderungssatzung und die
Kalkulation sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte 5. Satzung zur
Änderung der Satzung der Gemeinde Stralendorf über die Erhebung von Gebühren
zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Schweriner
See/Obere Sude“ für den Betrieb des Schöpfwerkes „Siebendörfermoor Görries“
Finanzielle Auswirkungen
lt. Satzung
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -