Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow hat in ihrer Sitzung am 17.September 2013  den Beschluss zur Aufstellung der Ergänzungssatzung für die Einbeziehung des Außenbereiches im Zusammenhang bebauter Ortsteile „Bahnhof Holthusen“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der von der Gemeindevertretung, der Gemeinde Pampow, in der Sitzung am 30. Oktober gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Ergänzungssatzung für die Einbeziehung des Außenbereichs im Zusammenhang bebauter Ortsteile „Bahnhof Holthusen“ mit der zugehörigen Begründung lagen gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.02.2014bis zum 13.03.2014 im Amt Stralendorf öffentlich aus. Parallel dazu wurden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zur Abgabe eine Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung informiert. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungnahmen im Verfahren abgegeben. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde eine Stellungnahme von der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben.

 

Die Gemeinde Pampow hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet und gewichtet.

Es ergeben sich:

-           zu berücksichtigende Stellungnahmen,

-           teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und

-           nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

 

Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Das Verfahren wurde nach den Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt. Die Planunterlagen wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Daraus ist zu schlussfolgern, dass die Ergänzungssatzung „Bahnhof Holthusen“ sich um den Geltungsbereich mit dem Satzungsbeschluss ergänzt bzw. erweitert. Das Abwägungsergebnis wird berücksichtigt. Nach dem Satzungsbeschluss soll die Satzung der Gemeinde Pampow über die Ergänzungssatzung für Einbeziehung des Außenbereichs im Zusammenhang bebauter Ortsteile „Bahnhof Holthusen“ in Kraft gesetzt werden.

 

 

Erläuterung Wintergarten

 

Der Landkreis bezieht sich hier auf die Dachform/ -neigung. Ein Wintergarten müsste, wenn es als Hauptgebäude zu werten ist, dann auch die  Dachneigung (40- 50°) haben, wofür es ja durchaus ausgeführte Beispiele gibt.

Zu Überlegung "Wintergarten" außerhalb der Baulinie folgende Erläuterung:

Wir haben mit der Baulinie die überbaubare Grundstücksfläche definiert. Nach § 23 (2) BauNVO könnte ein geringfügiges Vor-/ Zurücktreten von Gebäudeteilen zugelassen werden (im Zuge des Bauantrages). Hier sind Erker oder Balkone das Maß der Dinge.

Wenn nun ein Wintergarten als Anbau (z. B. mit Flachdach) vom Bauherrn hier straßenseitig geplant ist, besteht keine Möglichkeit diesen vor der Baulinie zu errichten, denn bei einem Wintergarten denkt niemand in der Rubrik "geringfügig". Es sind keine Ausnahmen in den Festsetzungen definiert.

Wenn nun aber doch hier eine Abweichung hinsichtlich der Überschreitung der Baulinie von einem Bauherrn beantragt würde, kann dies ganz eindeutig mit dem städtebaulichen Anliegen, das hinter der Festlegung der Baulinie steht, abgewiesen werden.

Egal, ob nun ein, ins Hauptgebäude integrierter Wintergarten (mit an das Hauptdach angepasster Dachneigung) oder ein Wintergarten als Anbau mit Flachdach vom Bauherrn geplant ist; beides ist möglich, aber hinter der Baulinie. Ein Anbau (z. B. auch ein Wintergarten) ist nach planungsrechtlicher Festsetzung 1.4 möglich. Er ist dann wie ein Nebengebäude zu werten und als solches mit Flachdach zulässig.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow hat die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich:

zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

            Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Pampow zu

Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

2.         Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.         Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt die Ergänzungssatzung „Bahnhof Holthusen“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3, bestehend aus dem Satzungstext und dem Lageplan als Satzung.

4.         Die Begründung wird gebilligt.

5.         Der Beschluss Ergänzungssatzung durch die Gemeindevertretung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Für die Gemeinde keine.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         7

Davon stimmberechtigt:                                     7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -