Sitzung: 29.10.2014 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2014/PAM/816
Sach- und Rechtslage:
Nach der Neufassung der KV M-V vom 13.07.2011 hat
die Gemeindevertretung in öffentlichen Sitzungen über die Annahme von Spenden
zu entscheiden, soweit dieses nicht durch Hauptsatzung auf den Bürgermeister
oder den Hauptausschuss übertragen wurde.
Detlef Paulsen, Betriebsausrüster 30,00 €
MEGA Handeln für Handwerk 462,00 €
Biancas
Blumenpavillon 65,80 €
HandyStore 19,80 €
Edeka, Pampow 100,00 €
Schreib- und Bürobedarf Ch. Werner 200,00
€
TeamSportCorner Schwerin 119,70 €
Deichmanns Agrar Shop, Schwerin 60,00 €
Media Norm, Pampow 50,00 €
KFZ-Meisterbetrieb M. Grothkopp 150,00 €
Thomas Philipps, Holthusen 60,00 €
Restaurant „Zum alten Wirtshaus“, Holthusen 15,00 €
Friseursalon Vivien 50,00 €
Haarstudio 2, Pampow 30,00 €
H. Schaldach (Kosmetik, Fußpflege), Holthusen
20,00 €
Peters Grüner Markt, Pampow 30,00 €
Fensterbau Kuhnert GmbH 200,00 €
SK-Dienstleistungen Sven Krause 20,00 €
SAS Seil und Anschlagsmittel GmbH 300,00 €
Pflege to Hus M & M Hanisch GbR 50,00 €
Entsorgungsfachbetrieb OTTO DÖRNER 245,65 €
Die Zuwendungen werden entsprechend §52 Abs. 2 AO
Nr. 3,4,5,6,7,8,10,12,13,21,23,25 sowie §53 AO verwendet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Pampow beschließt die Annahme der Spenden entsprechend der Sach- und
Rechtslage.
Finanzielle Auswirkungen
siehe Sach- und Rechtslage
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen: Frank Lüdke, Jens Heysel
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -