Sitzung: 13.11.2014 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2014/WAR/319
Sach- und Rechtslage:
Von Seiten des Innenministeriums M-V ist die
Gemeinde im Allgemeinen und von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des
Landkreises Ludwigslust-Parchim in der Haushaltsgenehmigung darauf hingewiesen
worden, ihre Hebesätze den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend
anzupassen.
Dies muss mindestens dem Landesdurchschnitt
entsprechen.
|
Grundsteuer
A in
Prozent |
Grundsteuer
B in
Prozent |
Gewerbesteuer in
Prozent |
Gemeinde aktuell |
300 |
350 |
300 |
Landesdurchschnitt 2012 |
266 |
344 |
315 |
Landesdurchschnitt 2013 |
276 |
350 |
318 |
Landesdurchschnitt 2014 (Prognose) |
281 |
355 |
325 |
Landesdurchschnitt 2015 (Prognose) |
286 |
365 |
330 |
Die Erhebung von unterdurchschnittlichen
Hebesätzen führt zu einer verstärkten finanziellen Belastung der Gemeinde. Zum
einen entfallen die tatsächlichen Mehreinnahmen aus der Steuererhebung.
Des Weiteren wird die Gemeinde bei der Berechnung
Ihrer Schlüsselzuweisung aus dem Finanzausgleichsgesetz des Landes M-V und bei
der Berechnung der Umlagekraftmesszahl, welche wiederum die Grundlage für die Berechnung
der Amts- und Kreisumlage ist, mit dem Landesdurchschnittlichen Hebesätzen
berechnet.
Die daraus resultierenden Mindereinnahmen aus
Schlüsselzuweisungen und die Mehrausgaben an Umlagen, die dann nicht aus den
eigenen Realsteuern gegenfinanziert werden können, müssen dann durch Kürzungen
bei den freiwilligen Aufgaben und durch Mehreinnahmen (z.B. Gebührenerhöhungen)
ausgeglichen werden.
Weitere Auswirkungen können die Versagung
gemeindlicher Haushalte und Haushaltssicherungskonzepte sein sowie auch die
Versagung von Fördermitteln seitens des Landes M-V (z.B. Förderung aus
Kofinanzierungsfond).
Im Umkehrschluss werden die Steuereinnahmen
welche aus höheren Hebesätzen als dem Landesdurchschnitt resultieren, nicht
angerechnet und verbleiben bei der Gemeinde.
In Anbetracht der sehr späten Bereitstellung
relevanter Haushaltsplandaten seitens des Landes, dem Umfang der Planung und
der Dauer rechtsaufsichtlicher Genehmigungen ist es notwendig, um die Hebesätze
rechtzeitig mit den Jahresanfangsbescheiden berücksichtigen zu können, bei
Änderungen zukünftig eine gesonderten
Hebesatzsatzung zu beschließen. (siehe Anlage)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die beiliegende Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Finanzielle Auswirkungen
Kalkulatorische Mehreinnahmen von 2013 zu 2015
Grundsteuer B 1.974
EUR
Gewerbesteuer 4.498
EUR
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -