Sitzung: 02.07.2002 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Zwischen der Gemeinde Zülow und
dem Zweckverband Radegast existiert ein Konzessionsvertrag vom 13.10.1993 .
Dieser verpflichtet den
Zweckverband Radegast zur Lieferung von
Erdgas und darüber hinaus zur Zahlung der Konzessionsabgabe. Mit Wirkung vom
01.04.2002 hat durch die Veräußerung der Gassparte an die HGW HanseGas GmbH diese die Gaslieferung und damit die Verpflichtungen
aus den Konzessionsverträgen übernommen übernommen .
Bis zum 31.03.2002 hätte der Zweckverband Radegast
an die Gemeinde Zülow eine Konzessionsabgabe in Gesamthöhe 1.801,87 EUR ausreichen müssen . Da jedoch der Verband
die Gassparte mit Verlust betrieben hat, ist bis zum 31.12.2001 ein Gesamtverlust (ohne Drohverluste) in Höhe von 6.041.427,98 EUR entstanden.
Verlustvortrag und Drohverlust
sowie das Jahresergebnis 2002 bilden den
Fehlbetrag, der durch die Gemeinden gedeckt werden muss.
In das Jahresergebnis 2001 sind vorsorglich die Ansprüche der Gemeinden
aus Konzessionsabgaben eingestellt. Für alle Mitgliedsgemeinden beträgt der
Gesamtaufwand an Konzessionsabgabe
380.971,91 EUR . Eine entsprechende Rückstellung kann nur ergebniswirksam
aufgelöst werden, wenn alle Mitgliedsgemeinden den Beschluss in ihrer Gemeindevertretung fassen, auf die
Konzessionsabgabe zu ver- zichten. Voraussetzung für die Auflösung der
Rückstellung ist, dass alle Gemeinden entsprechenden Beschluss fassen. Bei Verzicht
der Gemeinden entsteht mit dem Jahresabschluss 2002 ein außerordentlicher Ertrag in Höhe der
fälligen Konzessionsabgabe und würde bei der Berechnung der Umlageforderung
berücksichtigt werden können.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Zülow verzichtet
gegenüber dem Zweckverband Radegast auf die Konzessionsabgabe für den
Zeitraum vom 13.10.1993 bis zum 31.03.2002 in Höhe von 1.801,87 EUR gemäß des
Konzessionsvertrages vom 13.10.1993 .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0