Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Zwischen der Gemeinde Zülow und dem Zweckverband Radegast existiert ein Konzessionsvertrag vom 13.10.1993 .

Dieser verpflichtet den Zweckverband  Radegast zur Lieferung von Erdgas und darüber hinaus zur Zahlung der Konzessionsabgabe. Mit Wirkung vom 01.04.2002 hat durch die Veräußerung der Gassparte an die   HGW HanseGas GmbH  diese die Gaslieferung und damit die Verpflichtungen aus den Konzessionsverträgen übernommen übernommen .

Bis zum   31.03.2002 hätte der Zweckverband Radegast an die Gemeinde Zülow eine Konzessionsabgabe in Gesamthöhe 1.801,87  EUR ausreichen müssen . Da jedoch der Verband die Gassparte mit Verlust betrieben hat, ist bis  zum 31.12.2001 ein Gesamtverlust  (ohne Drohverluste)  in Höhe von 6.041.427,98  EUR entstanden.

 

Verlustvortrag und Drohverlust sowie das Jahresergebnis  2002 bilden den Fehlbetrag, der durch die Gemeinden gedeckt werden muss.

In das Jahresergebnis 2001  sind vorsorglich die Ansprüche der Gemeinden aus Konzessionsabgaben eingestellt. Für alle Mitgliedsgemeinden beträgt der Gesamtaufwand an Konzessionsabgabe  380.971,91 EUR . Eine entsprechende Rückstellung kann nur ergebniswirksam aufgelöst werden, wenn alle Mitgliedsgemeinden den Beschluss in ihrer  Gemeindevertretung fassen, auf die Konzessionsabgabe zu ver- zichten. Voraussetzung für die Auflösung der Rückstellung ist, dass alle Gemeinden entsprechenden Beschluss fassen. Bei Verzicht der Gemeinden entsteht mit dem Jahresabschluss 2002  ein außerordentlicher Ertrag in Höhe der fälligen Konzessionsabgabe und würde bei der Berechnung der Umlageforderung berücksichtigt werden können.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Zülow verzichtet gegenüber  dem Zweckverband  Radegast auf die Konzessionsabgabe für den Zeitraum vom 13.10.1993 bis zum 31.03.2002 in Höhe von 1.801,87 EUR gemäß des Konzessionsvertrages vom 13.10.1993 .

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  7

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0