Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Seit dem 01.07.1994 besteht die
Maßnahme Sozialarbeit über den Träger Start e.V. Schwerin. Anfangs wurde diese
Arbeit über ABM abgesichert. Seit dem
01.10.2000 besteht eine SAM, die durch Frau De Veer (Stender) besetzt ist. Am 01.10.2002 beginnt das 3.
Förderjahr. Aufgrund der Haushaltslage möchte bitte jede Gemeinde entscheiden,
ob sie sich an der Anteilsfinanzierung beteiligt. Die zu zahlenden anteiligen
Lohnkosten sowie Sachkosten (Telefon und Fahrkosten) werden entsprechend der Einwohnerzahl
aufgeschlüsselt. Die anteiligen
Kosten betragen für das 3. Förderjahr
entsprechend der Vorausberechnung des Start e. V. Schwerin 12.800,00 EUR. Das Amt hat mit Stand 19.06.2002
12.208 Einwohner . ( 1,05 € je
Einwohner )
Davon entfallen für das 3.
Förderjahr (01.10.2002 bis 30.09.2003)
für die Gemeinde Zülow 186 Einwohner =
195,30 €.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Zülow beschließt
die Übernahme der anteiligen Kosten für das
3. Förderjahr für Frau De Veer
in Höhe von 195,30 € (Haushaltsansatz 2003 = 200,00 € )
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0