Sitzung: 29.10.2014 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2014/PAM/806
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow
hat in ihrer Sitzung am 17.September 2013
den Beschluss zur Aufstellung der Ergänzungssatzung für die Einbeziehung
des Außenbereiches im Zusammenhang bebauter Ortsteile „Bahnhof Holthusen“
gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich bekannt gemacht. Der von der Gemeindevertretung, der Gemeinde Pampow,
in der Sitzung am 30. Oktober gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der
Ergänzungssatzung für die Einbeziehung des Außenbereichs im Zusammenhang
bebauter Ortsteile „Bahnhof Holthusen“ mit der zugehörigen Begründung lagen
gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 i.V.m. § 3 Abs. 2
BauGB in der Zeit vom 12.02.2014bis zum 13.03.2014 im Amt Stralendorf öffentlich
aus. Parallel dazu wurden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zur
Abgabe eine Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung
informiert. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben ihre
Stellungnahmen im Verfahren abgegeben. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde eine Stellungnahme von der Öffentlichkeit zur
Planung abgegeben.
Die Gemeinde Pampow hat die im
Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet
und gewichtet.
Es ergeben sich:
- zu
berücksichtigende Stellungnahmen,
- teilweise
zu berücksichtigende Stellungnahmen und
- nicht
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Die Planunterlagen sind um die
Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse
führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.
Das Verfahren wurde nach den Vorgaben
des Baugesetzbuches durchgeführt. Die Planunterlagen wurden um die Ergebnisse
der Abwägung ergänzt. Daraus ist zu schlussfolgern, dass die Ergänzungssatzung
„Bahnhof Holthusen“ sich um den Geltungsbereich mit dem Satzungsbeschluss
ergänzt bzw. erweitert. Das Abwägungsergebnis wird berücksichtigt. Nach dem
Satzungsbeschluss soll die Satzung der Gemeinde Pampow über die
Ergänzungssatzung für Einbeziehung des Außenbereichs im Zusammenhang bebauter
Ortsteile „Bahnhof Holthusen“ in Kraft gesetzt werden.
Erläuterung
Wintergarten
Der Landkreis bezieht sich hier auf die
Dachform/ -neigung. Ein Wintergarten müsste, wenn es als Hauptgebäude zu
werten ist, dann auch die Dachneigung (40- 50°) haben, wofür
es ja durchaus ausgeführte Beispiele gibt.
Zu Überlegung "Wintergarten" außerhalb der Baulinie folgende Erläuterung:
Wir haben mit der Baulinie die überbaubare Grundstücksfläche definiert. Nach § 23 (2) BauNVO könnte ein geringfügiges Vor-/ Zurücktreten von Gebäudeteilen zugelassen werden (im Zuge des Bauantrages). Hier sind Erker oder Balkone das Maß der Dinge.
Wenn nun ein Wintergarten als Anbau (z. B. mit Flachdach) vom Bauherrn hier straßenseitig geplant ist, besteht keine Möglichkeit diesen vor der Baulinie zu errichten, denn bei einem Wintergarten denkt niemand in der Rubrik "geringfügig". Es sind keine Ausnahmen in den Festsetzungen definiert.
Wenn nun aber doch hier eine Abweichung
hinsichtlich der Überschreitung der Baulinie von einem Bauherrn beantragt
würde, kann dies ganz eindeutig mit dem städtebaulichen Anliegen, das hinter
der Festlegung der Baulinie steht, abgewiesen werden.
Egal, ob nun ein, ins Hauptgebäude
integrierter Wintergarten (mit an das Hauptdach angepasster Dachneigung) oder
ein Wintergarten als Anbau mit Flachdach vom Bauherrn geplant ist; beides
ist möglich, aber hinter der Baulinie. Ein Anbau (z. B. auch ein Wintergarten)
ist nach planungsrechtlicher Festsetzung 1.4 möglich. Er ist dann wie ein
Nebengebäude zu werten und als solches mit Flachdach zulässig.
Beschlussvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow hat die eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unter Beachtung des Abwägungsgebotes
geprüft. Es ergeben sich:
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
teilweise zu berücksichtigende Anregungen und
Stellungnahmen
nicht zu berücksichtigende Anregungen und
Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das
Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde
Pampow zu
Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bürgermeister wird
beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben
haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Pampow beschließt die Ergänzungssatzung „Bahnhof Holthusen“ gemäß
§ 34 Abs. 4 Nr. 3, bestehend aus dem Satzungstext und dem Lageplan als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss
Ergänzungssatzung durch die Gemeindevertretung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die
Satzung mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Gemeinde keine.