Beschluss: ungeändert beschlossen

Sach- und Rechtslage:

Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft , dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen. Auf Grund der Veränderungen im Vermögenshaushalt, ist  es gemäß § 50 Abs. 2 K- V M-V notwendig, einen Nachtragshaushalt zu beschließen .

Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen .

Die  1. Nachtragshaushaltssatzung ist aufgrund der Kreditaufnahme von der Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Zülow beschließt auf Empfehlung des Haupt – und Finanzausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2002 mit seinen Anlagen .

Der Bürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Kämmerei, über die günstigste Kreditaufnahme bzw. – umschuldung zu entscheiden, soweit dies noch nicht geschehen ist .

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0