Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: 5 Ja - Stimmen 1 Nein - Stimme 1 Stimmenthaltung

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Im Zusammenhang mit der Schaffung eines großen Industriegeländes “Göhrener Tannen”, der Stadt Schwerin, hat die Gemeindevertretung mit dem Beschluß Nr. 2001/ROG/031 vom 10.04.2001 bereits ihre grundsätzliche Zustimmung zur Aufwertung des Siebendörfer Moores als Ausgleichsfläche für das genannte Industriegebiet gegeben. Am 20.02.2002 hat das Umweltamt der Stadt Schwerin und das Planungsbüro IBS die Revitalisierungsziele des Moores in Pampow nochmals vorgestellt. In der anschließenden Diskussion wurde auf mögliche Gefahren durch die Gemeindevertreter hingewiesen wie z.B. Überflutung von Kellern in Pampow und Rogahn, Bestandsgefährdung der Deponiestraße usw. Zu diesen angesprochenen Problemen konnte noch keine konkrete Auskunft gegeben werden. Der zustimmende Beschluß der Gemeindevertretung sollte deshalb an Bedingungen geknüpft werden. Diesen im Pampow beschlossenen Bedingungen schließt sich die Gemeindevertretung Klein Rogahn an.

 

Beschlussvorschlag:

Unter den Bedingungen:

 

1.  Es ist mit der Vorbereitung zur Umgestaltung des Wasserverhältnisse im Siebendörfer Moor ein hydrogeologisches Gutachten zu erarbeiten  mit dem Nachweis, dass nach der umfangreichen Vernässung von Moorflächen die Wohngrundstücke in der Ortslage Pampow und Rogahn und landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich Graben A nicht nachteilig beeinflußt werden. Es sind die Befürchtungen von Grundstückseigentümern der Gemeinde unwiderruflich und nachweisbar auszuräumen, dass nach der geplanten Vernässung umfangreicher Flächen im Siebendörfer Moor kein Grundwasser in Kellern auftreten kann. Andernfalls werden die dadurch entstandenen Schäden voll ersetzt.

2.  Es sind Staurechte der beiden Stauanlagen im Graben A aufzuheben, um einen ungehinderten Wasserabfluß im Hauptvorfluter für die Ortslage der Gemeinde Pampow und den anliegenden landwirtschaftlichen Nutzungsflächen ganzjährig zu sichern.

3.  Um im oberen Bereich des Grabens A den Wasserstand zu senken, ist der vorhandene Rohrleitungsabschnitt am Kleintierfriedhof zurück zubauen.

4.  Falls durch die Wiedervernässung von Teilflächen im Polder eine landwirtschaftliche Nutzung stark erschwert bzw. nicht mehr möglich wird, sind den jeweiligen Flächeneigentümern aus Mittel für Ausgleichsmaßnahmen die Flächen abzukaufen.

5.  Für die nach der Vernässung entstandenen Erschwernisse bei der Bewirtschaftung noch nutzbarer Flächen ist den Pächtern (Flächennutzer) aus Mitteln für Ausgleichsmaßnahmen ein Ausgleich zur Anschaffung spezieller Technik zuzusichern.

6.    Der Bestand der Deponiestraße ist zu sichern.

7.  Gewährleistung der in das Sieben Dörfer Moor entwässernden Ackerdrainagen.

 

stimmt die Gemeindevertretung folgenden Maßnahmen zu:

 

1.  Die Gemeinde Klein Rogahn befürwortet grundsätzlich die Planungen zur Revitalisierung des Siebendörfer Moores. Diese Planungen stehen im Zusammenhang mit der Schaffung von naturschutzrelevanten Kompensationsflächen für Eingriffe in den Landschaftshaushalt (z.B. durch den B – Plan ”Industriepark Göhrener Tannen” in Schwerin)

2.  Im Siebendörfer Moor können bei Bedarf zukünftig auch Kompensationsflächen für die Gemeinde Klein Rogahn angerechnet werden, wenn die aufgewerteten Flächen nicht bereits einem anderen Eingriff zugeordnet sind oder einer anderen Zweckbestimmung unterliegen.

3.  Die Gemeinde Klein Rogahn stellt die Gemeindeflächen zur Realisierung der geplanten Revitalisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Eingriff durch den B – Plan ”Industriepark Göhrener Tannen zur Verfügung. Die Gemeinde bleibt Eigentümer dieser Flächen. Sie stimmt die Inhalte der neuen Pachtverträge für diese Flächen mit dem Umweltamt der Landeshauptstadt Schwerin ab und sichert die Naturschutzvorrang- und Kompensationsflächenfunktion dieser Fläche mit einer Baulast ab. Diese Baulast kann nur mit der Zustimmung der Stadt Schwerin, als Untere Naturschutzbehörde, geändert werden.

4.  Bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Rogahn werden die geplanten Kompensationsflächen im Siebendörfer Moor gesondert ausgewiesen.

5.  Die Gemeinde Klein Rogahn unterstützt grundsätzlich die Beteiligung am Moorschutzprogramm der Landesregierung sowie die Einleitung eines waserrechtlichen Verfahrens zur Vorbereitung konkreter Maßnahmen zur Revitalisierung des Siebendörfer Moores.

6.    Die Stadt Schwerin unterstützt die Pächter der Gemeindeflächen im Siebendörfer Moor, indem ein Ausgleich für finanzielle Einbußen infolge einer extensiveren Bewirtschaftung vermittelt wird und stellt in Rahmen verfügbarer Flächen auch Ersatzflächen zur Verfügung.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   7

Davon stimmberechtigt:                                                              7

Ja-Stimmen:                                                                              5

Nein-Stimmen:                                                                           1

Stimmenenthaltungen:                                                                1

Ungültige Stimmen:                                                                    0