Sitzung: 02.07.2002 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: 5 Ja - Stimmen 1 Nein - Stimme 1 Stimmenthaltung
Vorlage: 2002/ROG/066
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Im Zusammenhang mit der Schaffung eines großen Industriegeländes “Göhrener Tannen”, der Stadt Schwerin, hat die Gemeindevertretung mit dem Beschluß Nr. 2001/ROG/031 vom 10.04.2001 bereits ihre grundsätzliche Zustimmung zur Aufwertung des Siebendörfer Moores als Ausgleichsfläche für das genannte Industriegebiet gegeben. Am 20.02.2002 hat das Umweltamt der Stadt Schwerin und das Planungsbüro IBS die Revitalisierungsziele des Moores in Pampow nochmals vorgestellt. In der anschließenden Diskussion wurde auf mögliche Gefahren durch die Gemeindevertreter hingewiesen wie z.B. Überflutung von Kellern in Pampow und Rogahn, Bestandsgefährdung der Deponiestraße usw. Zu diesen angesprochenen Problemen konnte noch keine konkrete Auskunft gegeben werden. Der zustimmende Beschluß der Gemeindevertretung sollte deshalb an Bedingungen geknüpft werden. Diesen im Pampow beschlossenen Bedingungen schließt sich die Gemeindevertretung Klein Rogahn an.
Beschlussvorschlag:
Unter den
Bedingungen:
1. Es ist mit der Vorbereitung zur Umgestaltung
des Wasserverhältnisse im Siebendörfer Moor ein hydrogeologisches Gutachten zu
erarbeiten mit dem Nachweis, dass nach
der umfangreichen Vernässung von Moorflächen die Wohngrundstücke in der
Ortslage Pampow und Rogahn und landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich Graben
A nicht nachteilig beeinflußt werden. Es sind die Befürchtungen von
Grundstückseigentümern der Gemeinde unwiderruflich und nachweisbar auszuräumen,
dass nach der geplanten Vernässung umfangreicher Flächen im Siebendörfer Moor
kein Grundwasser in Kellern auftreten kann. Andernfalls werden die dadurch
entstandenen Schäden voll ersetzt.
2. Es sind Staurechte der beiden Stauanlagen im
Graben A aufzuheben, um einen ungehinderten Wasserabfluß im Hauptvorfluter für
die Ortslage der Gemeinde Pampow und den anliegenden landwirtschaftlichen
Nutzungsflächen ganzjährig zu sichern.
3. Um im oberen Bereich des Grabens A den
Wasserstand zu senken, ist der vorhandene Rohrleitungsabschnitt am
Kleintierfriedhof zurück zubauen.
4. Falls durch die Wiedervernässung von
Teilflächen im Polder eine landwirtschaftliche Nutzung stark erschwert bzw.
nicht mehr möglich wird, sind den jeweiligen Flächeneigentümern aus Mittel für
Ausgleichsmaßnahmen die Flächen abzukaufen.
5. Für die nach der Vernässung entstandenen
Erschwernisse bei der Bewirtschaftung noch nutzbarer Flächen ist den Pächtern
(Flächennutzer) aus Mitteln für Ausgleichsmaßnahmen ein Ausgleich zur
Anschaffung spezieller Technik zuzusichern.
6.
Der Bestand der Deponiestraße ist zu sichern.
7. Gewährleistung der in das Sieben Dörfer Moor
entwässernden Ackerdrainagen.
stimmt die
Gemeindevertretung folgenden Maßnahmen zu:
1. Die Gemeinde Klein Rogahn befürwortet
grundsätzlich die Planungen zur Revitalisierung des Siebendörfer Moores. Diese
Planungen stehen im Zusammenhang mit der Schaffung von naturschutzrelevanten
Kompensationsflächen für Eingriffe in den Landschaftshaushalt (z.B. durch den B
– Plan ”Industriepark Göhrener Tannen” in Schwerin)
2. Im Siebendörfer Moor können bei Bedarf
zukünftig auch Kompensationsflächen für die Gemeinde Klein Rogahn angerechnet
werden, wenn die aufgewerteten Flächen nicht bereits einem anderen Eingriff
zugeordnet sind oder einer anderen Zweckbestimmung unterliegen.
3. Die Gemeinde Klein Rogahn stellt die
Gemeindeflächen zur Realisierung der geplanten Revitalisierungsmaßnahmen im
Zusammenhang mit dem Eingriff durch den B – Plan ”Industriepark Göhrener Tannen
zur Verfügung. Die Gemeinde bleibt Eigentümer dieser Flächen. Sie stimmt die
Inhalte der neuen Pachtverträge für diese Flächen mit dem Umweltamt der
Landeshauptstadt Schwerin ab und sichert die Naturschutzvorrang- und
Kompensationsflächenfunktion dieser Fläche mit einer Baulast ab. Diese Baulast
kann nur mit der Zustimmung der Stadt Schwerin, als Untere Naturschutzbehörde,
geändert werden.
4. Bei der nächsten Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Rogahn werden die geplanten
Kompensationsflächen im Siebendörfer Moor gesondert ausgewiesen.
5. Die Gemeinde Klein Rogahn unterstützt
grundsätzlich die Beteiligung am Moorschutzprogramm der Landesregierung sowie
die Einleitung eines waserrechtlichen Verfahrens zur Vorbereitung konkreter
Maßnahmen zur Revitalisierung des Siebendörfer Moores.
6.
Die Stadt Schwerin unterstützt die Pächter der Gemeindeflächen im
Siebendörfer Moor, indem ein Ausgleich für finanzielle Einbußen infolge einer
extensiveren Bewirtschaftung vermittelt wird und stellt in Rahmen verfügbarer
Flächen auch Ersatzflächen zur Verfügung.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0