Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 7 Ja - Stimmen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Seit dem 01.07.1994 besteht die Maßnahme Sozialarbeit über den Träger Start e.V. Schwerin. Anfangs wurde diese Arbeit über ABM abgesichert. Seit dem 01.10.2000 besteht eine SAM, die durch Frau De Veer (Stender) besetzt ist. Am 01.10.2002 beginnt das 3. Förderjahr. Aufgrund der Haushaltslage möchte bitte jede Gemeinde entscheiden, ob sie sich an der Anteilsfinanzierung beteiligt. Die zu zahlenden anteiligen Lohnkosten sowie Sachkosten (Telefon + Fahrkosten) werden entsprechend der Einwohnerzahl aufgeschlüsselt. Die anteiligen Kosten betragen für das 3. Förderjahr entsprechend der Vorausberechnung des Start e.V. Schwerin 12.800,00 €. Das Amt hat mit Stand 19.06.2002   12.208 Einwohner. (1,05 € je Einwohner)

 

Davon entfallen für das 3. Förderjahr (01.10.2002 bis 30.09.2003)

 

für die Gemeinde Klein Rogahn 1366 Einwohner = 1.434,30 €

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Klein Rogahn beschließt die Übernahme der anteiligen Kosten für das

3. Förderjahr für Frau De Veer in Höhe von 1.434,30 € (Haushaltsansatz 2003 = 1.500 €)

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   7

Davon stimmberechtigt:                                                              7

Ja-Stimmen:                                                                              7

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0