Sitzung: 02.07.2002 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 7 Ja - Stimmen
Vorlage: 2002/ROG/064
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde beschäftigt seit 2001 einen Gemeindearbeiter. In den Jahren zuvor wurden Arbeiten vom Amtsarbeiter mit erledigt. Dieses hatte zur Folge, dass in der Gemeinde keine oder veraltete Technik vorhanden war. In diesem Jahr müssen daher im Haushalt entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Die geplante Summe in Höhe von 1.100,- Euro ist bereits ausgegeben. Es ist notwendig, den Haushaltsansatz in der Haushaltsstelle 1.6300.5200 auf mindestens 4.000,- Euro zu erhöhen. Es handelt sich hierbei um eine überplanmäßige Ausgabe, die nur dann zulässig ist, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar und die Deckung gewährleistet ist. Diese Voraussetzungen werden hier erfüllt. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.6300.5200 von 4.000,- Euro.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0