Sitzung: 25.09.2014 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2014/HOL/410
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen hat
in ihrer Sitzung am 28. Januar 2014 den
Beschluss zur Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für einen
Teilbereich der Ortslage gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2
Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der von der Gemeindevertretung
der Gemeinde Holthusen in der Sitzung am 28. Januar 2014 gebilligte und zur
Auslegung bestimmte Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für einen
Teilbereich der Ortslage Holthusen mit der zugehörigen Begründung lagen gemäß §
34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in
der Zeit vom 08.04.2014 bis zum 07.05.2014 im Amt Stralendorf öffentlich aus.
Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur
Abgabe eine Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung
informiert. Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben ihre
Stellungnahmen im Verfahren abgegeben. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde eine Stellungnahme von der Öffentlichkeit zur
Planung abgegeben.
Die Gemeinde Holthusen hat die im Planverfahren
eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet und gewichtet.
Es ergeben sich:
- zu
berücksichtigende Stellungnahmen,
- teilweise
zu berücksichtigende Stellungnahmen und
- nicht
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der
Abwägung zu ergänzen. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu
einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.
Das Verfahren wurde nach den Vorgaben des
Baugesetzbuches durchgeführt. Die Planunterlagen wurden um die Ergebnisse der
Abwägung ergänzt. Daraus ist zu schlussfolgern, dass der Klarstellungsbereich
an der K 62 reduziert wird und sich somit der Geltungsbereich mit dem
Satzungsbeschluss reduziert. Das Abwägungsergebnis wird berücksichtigt. Nach
dem Satzungsbeschluss soll die Satzung der Gemeinde Holthusen über die
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für einen Teilbereich der Ortslage
Holthusen in Kraft gesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen
hat die eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unter Beachtung des
Abwägungsgebotes
mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt,
geprüft. Es
ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und
Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende
Anregungen und Stellungnahmen
- nicht zu berücksichtigende Anregungen
und Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das
Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde
Holthusen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt,
diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen
abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
3. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Holthusen beschließt die Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB für
einen Teilbereich der
Ortslage Holthusen „Am Wiesenweg“ und an der K 62 bestehend aus dem
Satzungstext und dem
Lageplan als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss der Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung durch die Gemeindevertretung ist
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben,
wo die Satzung mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Gemeinde keine.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen: Frau Brasch, Herr Porath
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -