Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen hat in ihrer Sitzung am 28. Januar 2014  den Beschluss zur Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für einen Teilbereich der Ortslage gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen in der Sitzung am 28. Januar 2014 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für einen Teilbereich der Ortslage Holthusen mit der zugehörigen Begründung lagen gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08.04.2014 bis zum 07.05.2014 im Amt Stralendorf öffentlich aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe eine Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung informiert. Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben ihre Stellungnahmen im Verfahren abgegeben. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde eine Stellungnahme von der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben.

 

Die Gemeinde Holthusen hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet und gewichtet.

Es ergeben sich:

-           zu berücksichtigende Stellungnahmen,

-           teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und

-           nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

 

Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Das Verfahren wurde nach den Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt. Die Planunterlagen wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Daraus ist zu schlussfolgern, dass der Klarstellungsbereich an der K 62 reduziert wird und sich somit der Geltungsbereich mit dem Satzungsbeschluss reduziert. Das Abwägungsergebnis wird berücksichtigt. Nach dem Satzungsbeschluss soll die Satzung der Gemeinde Holthusen über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für einen Teilbereich der Ortslage Holthusen in Kraft gesetzt werden. 

 

 

Beschlussvorschlag:

1.         Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen hat die eingegangenen Stellungnahmen der

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unter Beachtung des Abwägungsgebotes

mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es

ergeben sich:

-           zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-           teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

-           nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

            Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Holthusen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

2.         Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen

abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.         Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen beschließt die Klarstellungs-    und

Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB für einen Teilbereich der

Ortslage Holthusen „Am Wiesenweg“ und an der K 62 bestehend aus dem Satzungstext und dem

Lageplan als Satzung.

4.         Die Begründung wird gebilligt.

5.         Der Beschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung durch die Gemeindevertretung ist

gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben,

wo die Satzung mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt        Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Für die Gemeinde keine.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Frau Brasch, Herr Porath

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         9

Davon stimmberechtigt:                                     7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -