Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: 11 Ja - Stimmen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Der B – Plan  Nr. 4 wurde im Jahr 1994 erarbeitet. Zwischenzeitlich ergibt sich ein geändertes Käuferverhalten und ein neuer Investorenkreis. Ein Antrag der Erschließergesellschaft berücksichtigt das in Änderungswünschen zum B – Plan. Da sich der Charakter des Gebietes an sich nicht verändert und auch die WE – Zahlen im vorgegebenen Rahmen bleiben, wäre eine Änderung nach § 13 BauGB notwendig. Weiterhin soll eine Reihe von Mängeln des B – Planes beseitigt werden, die sich im Verfahren zur 5. Änderung gezeigt haben.

 

Beschlussvorschlag:

1.  Die Aufstellung der 6. Änderung des B – Planes Nr. 4 der Gemeinde Wittenförden wird beschlossen.

2.  Die 6. Änderung des B – Planes Nr. 4 der Gemeinde Wittenförden wird als Satzung im Entwurf beschlossen. Die als Anlage beigefügte Begründung wird gebilligt.

3.  Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung entsprechend § 13 Nr. 1 BauGB abgesehen.

4.  Als TÖB entsprechend § 13 Nr. 3 BauGB wird nur das Landratsamt Ludwigslust einbezogen.

5.  Die Auslegung der 6. Änderung wird beschlossen.

6.    Der Aufstellungsbeschluß und die Auslegung des Entwurfs ist gemäß Hauptsatzung bekannt zu machen. Die Betroffenenbeteiligung erfolgt entsprechend § 13 Pkt. 2 durch Auslegung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB.

7.    Die Bekanntmachung und Inkraftsetzung der 6. Änderung des B – Planes Nr. 4 erfolgt, unter der Bedingung, dass der Nachweis erbracht ist, dass die Erschließung gesichert ist und die Erschließungsanlagen auf die Gemeinde Wittenförden übertragen werden können.

8.    Die Ausfertigung des Beschlusses durch den Bürgermeister erfolgt erst, wenn die Bedingungen nach Punkt 7 erfüllt sind.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              11

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0