Sitzung: 01.07.2002 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 11 Ja - Stimmen
Vorlage: 2002/WIT/098
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wittenförden hat das Verfahren für die 5. Änderung des B – Planes Nr. 4 ”Woltersmoor” durchgeführt. Am 25.02.2002 hat die Gemeindevertretung den Entwurf der Änderung beschlossen. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde informiert. Sie wurden gleichzeitig über die öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet. Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. Äußerung und Anregungen gegeben. Anlage 1 beinhaltet den Abwägungsvorschlag, er wird als Beschluß empfohlen. Um die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen, ist der Satzungsbeschluß erforderlich. Der B – Plan 4/5 Änderung der Gemeinde Wittenförden, wird den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
1. Die Anregungen seitens der Träger öffentlicher
Belange und Bürger zum Bebauungsplan Nr. 4 in der Fassung der 5. Änderung
wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage
beraten.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen
- nicht berücksichtigende Anregungen
2. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den
von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden, soweit sie
von Bedeutung für den B – Plan Nr. 4 sind, in der Begründung berücksichtigt.
3. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird
beauftragt, Träger öffentlicher Belange sowie Bürger die Anregungen erhoben
haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum B – Plan Nr. 4 in der Fassung der 5.
Änderung der Gemeinde Wittenförden unter der Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
4. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei
der Vorlage des B – Planes Nr. 4 in der Fassung der 5. Änderung zur Genehmigung
mit einer Stellungnahme beizufügen.
5. Die Abwägung zum Bebauungsplan 4/5 Änderung
wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt beschlossen.
(Abwägungsbeschluß)
6.
Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 27. Aug. 1997
(BGBl. S. 2114) sowie nach § 86
Landesbauordnung MV (LbauO MV Gl.Nr. 2130-3) beschließt die Gemeinde
Wittenförden den Bebauungsplan Nr. 4 in der Fassung der 5. Änderung, bestehend
aus der Planzeichung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
7. Die Begründung wird gebilligt.
8. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird
beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 4 in der Fassung der 5. Änderung zur Genehmigung
einzureichen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0