Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 11 Ja - Stimmen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden hat das Verfahren für die 5. Änderung des B – Planes Nr. 4 ”Woltersmoor” durchgeführt. Am 25.02.2002 hat die Gemeindevertretung den Entwurf der Änderung beschlossen. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde informiert. Sie wurden gleichzeitig über die öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet. Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. Äußerung und Anregungen gegeben. Anlage 1 beinhaltet den Abwägungsvorschlag, er wird als Beschluß empfohlen. Um die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen, ist der Satzungsbeschluß erforderlich. Der B – Plan 4/5 Änderung der Gemeinde Wittenförden, wird den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Beschlussvorschlag:

1.  Die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und Bürger zum Bebauungsplan Nr. 4 in der Fassung der 5. Änderung wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage beraten.

     Es ergeben sich:

     - zu berücksichtigende Anregungen

     - teilweise zu berücksichtigende Anregungen

     - nicht berücksichtigende Anregungen

2.  Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden, soweit sie von Bedeutung für den B – Plan Nr. 4 sind, in der Begründung berücksichtigt.

3.  Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, Träger öffentlicher Belange sowie Bürger die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum B – Plan Nr. 4 in der Fassung der 5. Änderung der Gemeinde Wittenförden unter der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

4.  Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des B – Planes Nr. 4 in der Fassung der 5. Änderung zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

5.  Die Abwägung zum Bebauungsplan 4/5 Änderung wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt beschlossen. (Abwägungsbeschluß)

6.    Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 27. Aug. 1997

(BGBl. S. 2114) sowie nach § 86 Landesbauordnung MV (LbauO MV Gl.Nr. 2130-3) beschließt die Gemeinde Wittenförden den Bebauungsplan Nr. 4 in der Fassung der 5. Änderung, bestehend aus der Planzeichung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

7.  Die Begründung wird gebilligt.

8.  Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 4 in der Fassung der 5. Änderung zur Genehmigung einzureichen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              11

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0