Sitzung: 01.07.2002 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 10 Ja - Stimmen 1 Stimmenthaltung
Vorlage: 2002/WIT/096
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
In der Gemeinde wird z.Z. der B – Plan Nr. 9 “De Waur” realisiert. Für die erkennbare Gliederung des Gemeindegebietes ist die Vergabe von Hausnummern und Straßennamen notwendig. Gesetzl. Grundlage § 13 Sicherheits- und Ordnungsgesetz MV (SOG MV) i.V.m. § 126 Abs. 3 Satz. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Wittenförden beschließt den Straßennamen für die Erschließungsstraße im
Plangebiet “De Waur” wie folgt:
” Zur Waur ”
Die Numerierung der Parzellen
erfolgt durch das Ordnungsamt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
0