Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sach- und Rechtslage:

 

Der Eichenprozessionsspinner, der im letzten Jahr nur vereinzelt in der Gemeinde auftrat, befiel in diesem Jahr 25 Eichen. Dieser wurde durch ein Absaugverfahren bekämpft und entfernt.

 

Dieser große Befall war so nicht vorhersehbar und ebenfalls auch nicht die mit der Bekämpfung verbundenen Mehrkosten i.H.v. 2.500 Euro.

 

Nach § 50 KV M-V sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen i.H.v. 2.500,00 €.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Deckung erfolgt im Rahmen von Mehrerträgen/ -einzahlungen im Bereich der Grundsteuer B sowie Minderaufwendungen/ -auszahlungen im Bereich der Verwaltungssteuerung.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -