Sitzung: 27.08.2014 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2014/HOL/411
Sach- und Rechtslage:
Der Eichenprozessionsspinner, der im letzten Jahr
nur vereinzelt in der Gemeinde auftrat, befiel in diesem Jahr 25 Eichen. Dieser
wurde durch ein Absaugverfahren bekämpft und entfernt.
Dieser große Befall war so nicht vorhersehbar und
ebenfalls auch nicht die mit der Bekämpfung verbundenen Mehrkosten i.H.v. 2.500
Euro.
Nach § 50 KV M-V sind über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen zulässig, wenn sie unvorhergesehen und
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen i.H.v. 2.500,00 €.
Finanzielle Auswirkungen
Die Deckung erfolgt im Rahmen von
Mehrerträgen/ -einzahlungen im Bereich der Grundsteuer B sowie
Minderaufwendungen/ -auszahlungen im Bereich der Verwaltungssteuerung.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -