Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Nach der Neufassung der KV M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung in öffentlichen Sitzungen über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Bürgermeister übertragen wurde.

 

Die Gemeinde Pampow hat eine Spende in Höhe von insgesamt 1.050,00 € wie folgt erhalten:

 

 

 

Sparkasse Mecklenburg-Schwerin                                  250,00 €

Apotheke Pampow Fr. G. Roick                                    400,00 €

Tierarztpraxis Schnoor u. Zarpentin                                 100,00 €

HGS GmbH Fahrzeug-u. Betriebseinr. GmbH                  250,00 €

Fr. Dr. J. Stehfest                                                         50,00 €

 

 

Die Zuwendungen werden entsprechend § 52 Abs. 2 AO Nr. 3,4,5,6,7,8,10,12,13,21,23,25 sowie § 53 AO verwendet.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Spenden und diese entsprechend dem vom Spender festgelegten Spendungszweck einzusetzen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Siehe Sach- und Rechtslage.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         13

Davon stimmberechtigt:                                     13

Ja-Stimmen:                                                      13

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -