Sitzung: 28.07.2014 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2014/WIT/412
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wittenförden verfügt über einen
wirksamen Flächennutzungsplan. Aufgrund der positiven gemeindlichen Entwicklung
und unter Berücksichtigung veränderter Entwicklungsziele ist die Änderung des
Flächennutzungsplanes geboten.
Die Gemeinde stellt die Änderung des
Flächennutzungsplanes um, weil sie für die städtebauliche Entwicklung und
Ordnung von Flächen innerhalb des Gemeindegebietes von Bedeutung ist. Es
handelt sich dabei um die Beachtung mehrerer Teilflächen und mehrerer Ziele. Es
ist vorgesehen, die Flächen des Parks innerhalb des Flächennutzungsplanes zu
berücksichtigen.
Darüber hinaus ist eine planungsrechtliche
Regelung zur Steuerung von Biogasanlagen innerhalb des Gemeindegebietes
notwendig. Dies setzt eine Auseinandersetzung und Prüfung der Umweltbelange
voraus.
Darüber hinaus sind Arrondierungen von Flächen
erfolgt, die entsprechend zukünftig Berücksichtigung finden. Hierzu gehört die
Fläche an der Rogahner Straße. Im Bereich südlich der K66 sind im Bereich
„Bärenkamp“ Maßnahmen und städtebauliche Entwicklungen vorgesehen. Diese sollen
ebenfalls im Flächennutzungsplan Beachtung finden und berücksichtigt werden.
Für den Bereich am Triftweg ist eine
nachrichtliche Anpassung / Berichtigung des Flächennutzungsplanes unabhängig
vom Änderungsverfahren (weil Verfahren nach § 13a BauGB für die Aufstellung des
Bebauungsplanes) vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gemeindegebiet wird die 2.
Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.
Es werden folgende Teilbereiche betrachtet:
(1) Gemeindegebiet
in Bezug auf die Steuerung von Biogasanlagen unter Berücksichtigung des vorhandenen Standortes der Biogasanlagen.
(2) Bereich
der Arrondierung an der Rogahner Straße.
(3) Bereich
„Bärenkamp“ südlich der K66.
(4) Bereich
des Parks im östlichen Gemeindebereich zur Landeshauptstadt Schwerin hin.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel sind im HH 2014 eingeplant.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
8
Davon stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-