Sitzung: 28.07.2014 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2014/WIT/410
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wittenförden verfügt über den Flächennutzungsplan
für das gesamte Gemeindegebiet.
In Bereichen südlich der „De Waur“ ist für das
Gebiet „Bärenkamp“ die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung
planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Neubebauung vorgesehen. Die
Integration vorhandener bebauter Flächen ist vorgesehen. Zielsetzung ist die
Vorbereitung von Wohnbauflächen und sonstiger für die Gemeinde erforderlicher
Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, die zur Abdeckung des Bedarfs der
Gemeinde erforderlich sind.
Der Bereich für die Aufstellung des
Bebauungsplanes ist der Übersichtskarte zu entnehmen.
Der Bereich wird begrenzt:
- Im Norden und im Osten durch
rückwärtige Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der K66.
- Im Süden durch landwirtschaftlich
genutzte Flächen.
- Im Westen durch rückwärtige
Grundstücksteile der am Wanderweg gelegenen Grundstücke.
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden fasst den Beschluss zur
Aufstellung der Satzung über den B-Plan Nr. 12 für das Gebiet „Bärenkamp“.
- Das Plangebiet
wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden und im Osten
durch rückwärtige Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der K66.
- Im Süden durch
landwirtschaftlich genutzte Flächen.
- Im Westen durch
rückwärtige Grundstücksteile der am Wanderweg gelegenen Grundstücke.
- Prüfung der Planungsziele dahingehend:
- Festsetzung eines Baugebietes.
- Nutzungen als Wohnbaufläche und
zugehöriger Einrichtungen für Versorgung und Infrastruktur
im Gemeindegebiet.
- Durchgrünung des Gebietes
entsprechend Bedarf.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen
Kosten für die Gemeinde entstehen durch diese Beschlussfassung nicht.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis Variante
Nr. 2
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
8
Davon stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
-