Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Wittenförden verfügt über den Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet.

In Bereichen südlich der „De Waur“ ist für das Gebiet „Bärenkamp“ die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Neubebauung vorgesehen. Die Integration vorhandener bebauter Flächen ist vorgesehen. Zielsetzung ist die Vorbereitung von Wohnbauflächen und sonstiger für die Gemeinde erforderlicher Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, die zur Abdeckung des Bedarfs der Gemeinde erforderlich sind.

Der Bereich für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Bereich wird begrenzt:

            -           Im Norden und im Osten durch rückwärtige Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang                            der K66.

            -           Im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

            -           Im Westen durch rückwärtige Grundstücksteile der am Wanderweg gelegenen                                          Grundstücke.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden fasst den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über den B-Plan Nr. 12 für das Gebiet „Bärenkamp“.

 

  1. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

-       Im Norden und im Osten durch rückwärtige Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der K66.

-       Im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

-       Im Westen durch rückwärtige Grundstücksteile der am Wanderweg gelegenen Grundstücke.

 

  1. Prüfung der Planungsziele dahingehend:

-           Festsetzung eines Baugebietes.

-           Nutzungen als Wohnbaufläche und zugehöriger Einrichtungen für Versorgung und            Infrastruktur im Gemeindegebiet.

-           Durchgrünung des Gebietes entsprechend Bedarf.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Kosten für die Gemeinde entstehen durch diese Beschlussfassung nicht.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis                                     Variante Nr. 2

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       1

Ungültige Stimmen:                                           -