Sitzung: 17.07.2014 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2014/PAM/801
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 i.V.m.
§ 47 Kommunalverfassung M-V besteht für
die Gemeinde die Pflicht, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu
erlassen, die in öffentlicher Sitzung durch die Gemeindevertretung beraten und
beschlossen wird und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist. Die
Haushaltssatzung 2014 enthält im
Ergebnis- und dem Finanzhaushalt folgende Festsetzungen:
1. Der
Ergebnishaushalt (einschließlich geplanter Abschreibungen) umfasst ordentliche
und außerordentliche Erträge in Höhe von 3.152.000 € sowie ordentliche und
außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 3.449.300 € und ist um 297.300 € in
den Aufwendungen höher als in den Erträgen und somit nicht ausgeglichen.
2. Der
Finanzhaushalt, der den gesamten Geldfluss der Gemeinde widerspiegelt, umfasst
ordentliche und außerordentliche Einzahlungen in Höhe von 3.104.400 € und
ordentliche und außerordentliche Auszahlungen in Höhe von 3.107.200 € und ist
um 2.800 € in den Auszahlungen höher als in den Einzahlungen.
Jahresbezogen
betrachtet ist der Finanzhaushalt nicht ausgeglichen. Unter Berücksichtigung
der positiven Liquiditätsvorträge aus Haushaltsvorjahren verbleibt ein
Überschuss von 505.013,48 €. Insoweit ist der Haushaltsausgleich im
Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2014 insgesamt gegeben.
Für Investitionen
sind Auszahlungen in Höhe von 1.838.900 € und Einzahlungen aus Zuweisungen und
Grundstücksverkäufen in Höhe von 2.427.100 € vorgesehen.
Der Hauptausschuss
der Gemeinde Pampow hat über den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 beraten und
empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen zu beschließen. Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage
enthalten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Pampow beschließt die Haushaltssatzung 2014 mit ihren Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen
Entsprechend den Festlegungen der
Haushaltssatzung.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
8
Davon stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-