Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 45 i.V.m. § 47  Kommunalverfassung M-V besteht für die Gemeinde die Pflicht, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, die in öffentlicher Sitzung durch die Gemeindevertretung beraten und beschlossen wird und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist. Die Haushaltssatzung 2014  enthält im Ergebnis- und dem Finanzhaushalt folgende Festsetzungen:

1. Der Ergebnishaushalt (einschließlich geplanter Abschreibungen) umfasst ordentliche und außerordentliche Erträge in Höhe von 3.152.000 € sowie ordentliche und außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 3.449.300 € und ist um 297.300 € in den Aufwendungen höher als in den Erträgen und somit nicht ausgeglichen.

2. Der Finanzhaushalt, der den gesamten Geldfluss der Gemeinde widerspiegelt, umfasst ordentliche und außerordentliche Einzahlungen in Höhe von 3.104.400 € und ordentliche und außerordentliche Auszahlungen in Höhe von 3.107.200 € und ist um 2.800 € in den Auszahlungen höher als in den Einzahlungen.

Jahresbezogen betrachtet ist der Finanzhaushalt nicht ausgeglichen. Unter Berücksichtigung der positiven Liquiditätsvorträge aus Haushaltsvorjahren verbleibt ein Überschuss von 505.013,48 €. Insoweit ist der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2014 insgesamt gegeben.

 

Für Investitionen sind Auszahlungen in Höhe von 1.838.900 € und Einzahlungen aus Zuweisungen und Grundstücksverkäufen in Höhe von 2.427.100 € vorgesehen.

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Pampow hat über den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zu beschließen. Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage enthalten.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die Haushaltssatzung 2014 mit ihren Anlagen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entsprechend den Festlegungen der Haushaltssatzung.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -