Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Firma Osters und Voss hat seit Jahren auf dem Grundstück Gemarkung Holthusen, Flur 6, Flurstück 293 (siehe Anlage), ein Klärschlammlagerplatz illegal betrieben. Als bekannte Nebenerscheinungen, wurden Wege zerfahren und Flächen mit Sickerwasser aus dem Klärschlamm überflutet.

Erst eine Untersagung durch die Bauordnung des Landkreises Ludwigslust Parchim konnte dem Einhalt gebieten. Die gleiche Firma will jetzt mit dem eingeleiteten Verfahren eine Genehmigung für die

Betreibung der Klärschlammlagerfläche bekommen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen beschließt, dass das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird.

 

Begründung:

1. Die Fläche liegt im unbeplanten Außenbereich, der F-Plan weist eine

    landwirtschaftliche Nutzung aus.

2. bei der Firma Osters und Voss handelt es sich um einen gewerblichen Betrieb

    und damit ist keine Privilegierung nach §35 BauGB vorhanden.

3. die Firma Osters und Voß nutzt die Zuwegung über einen landwirtschaftlichen Weg,

    der über das Maß der normalen Nutzung nach Straßen- und Wegegesetz belastet 

    wird. Eine andere Zuwegung ist nicht vorhanden, eine baurechtliche Erschließung

    dieser Fläche ist ausgeschlossen

4. Die Fläche wurde illegal gegen den Willen der Gemeinde errichtet, diese Fläche wird

   durch die Gemeinde nicht legalisiert.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -