Sitzung: 03.07.2014 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2014/HOL/408
Sach- und Rechtslage:
Die Firma Osters und Voss hat seit Jahren auf dem
Grundstück Gemarkung Holthusen, Flur 6, Flurstück 293 (siehe Anlage), ein
Klärschlammlagerplatz illegal betrieben. Als bekannte Nebenerscheinungen,
wurden Wege zerfahren und Flächen mit Sickerwasser aus dem Klärschlamm
überflutet.
Erst eine Untersagung durch die Bauordnung des
Landkreises Ludwigslust Parchim konnte dem Einhalt gebieten. Die gleiche Firma
will jetzt mit dem eingeleiteten Verfahren eine Genehmigung für die
Betreibung der Klärschlammlagerfläche bekommen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Holthusen beschließt, dass das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird.
Begründung:
1. Die Fläche liegt im
unbeplanten Außenbereich, der F-Plan weist eine
landwirtschaftliche Nutzung aus.
2. bei der Firma
Osters und Voss handelt es sich um einen gewerblichen Betrieb
und damit ist keine Privilegierung nach §35
BauGB vorhanden.
3. die Firma Osters
und Voß nutzt die Zuwegung über einen landwirtschaftlichen Weg,
der über das Maß der normalen Nutzung nach
Straßen- und Wegegesetz belastet
wird. Eine andere Zuwegung ist nicht
vorhanden, eine baurechtliche Erschließung
dieser Fläche ist ausgeschlossen
4. Die Fläche wurde
illegal gegen den Willen der Gemeinde errichtet, diese Fläche wird
durch die Gemeinde nicht legalisiert.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -