Sitzung: 30.06.2014 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2014/SCH/144
Sach- und Rechtslage:
Mit Datum vom 27.05.2014 liegt der Bericht zur
Prüfung von Spielgeräten der DEKRA für den Spielplatz am Feldweg vor. Diesem
ist zu entnehmen, dass die vorhandene Schaukel auf Grund von erheblichen
Mängeln der Benutzung zu entziehen und abzubauen ist.
Die Beschaffung, der Transport, der Aufbau und
die Erstabnahme durch die DEKRA ziehen Kosten in Höhe von insgesamt 1.700,00 €
nach sich, welche in diesem Haushaltsjahr nicht eingeplant sind.
Die Ersatzbeschaffung würde eine außerplanmäßige
Ausgabe zur Folge haben.
Nach § 52 KV M-V sind über- und außerplanmäßige
Ausgaben zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die
Deckung gewährleistet ist.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Schossin
beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.700,00 € entsprechend der
Sach- und Rechtslage.
Finanzielle Auswirkungen
Die Ausgaben erfolgen aus dem Produktkonto
06/366/0822.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -