Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Mit Datum vom 27.05.2014 liegt der Bericht zur Prüfung von Spielgeräten der DEKRA für den Spielplatz am Feldweg vor. Diesem ist zu entnehmen, dass die vorhandene Schaukel auf Grund von erheblichen Mängeln der Benutzung zu entziehen und abzubauen ist.

Die Beschaffung, der Transport, der Aufbau und die Erstabnahme durch die DEKRA ziehen Kosten in Höhe von insgesamt 1.700,00 € nach sich, welche in diesem Haushaltsjahr nicht eingeplant sind.

Die Ersatzbeschaffung würde eine außerplanmäßige Ausgabe zur Folge haben.

 

Nach § 52 KV M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Schossin beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.700,00 € entsprechend der Sach- und Rechtslage.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Ausgaben erfolgen aus dem Produktkonto 06/366/0822.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         5

Davon stimmberechtigt:                                     5

Ja-Stimmen:                                                      4

Nein-Stimmen:                                                   1

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -