Sitzung: 17.06.2002 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 8 Ja
Vorlage: 2002/WIT/091
Beschluss:
Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 9 “De Waur” der Gemeinde Wittenförden, erneute öffentliche
Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 9 “De Waur” der Gemeinde
Wittenförden nach § 3 (3) Satz 2 BauGB vom 06.05.02 bis 22.05.02
Sach- und Rechtslage:
Am 11.06.2001 wurde der Entwurf
des B – Planes Nr. 9 “De Waur” der Gemeinde Wittenförden durch die
Gemeindevertretung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 “De Waur” der Gemeinde Wittenförden wurde
nach § 3 (2) Satz 2 BauGB vom 16.07.01 bis 16.08.01 öffentlich ausgelegt. Am
29.10.2001 wurde der B – Plan durch die Gemeindevertretung als Satzung
beschlossen und die Begründung wurde gebilligt.
Am 10.04.2002 wurde der Antrag
auf Genehmigung vom 20.02.2002 aufgrund einer falschen Aussage zur
Regenentwässerung im Auslegungsexemplar zurückgezogen. Die im
Auslegungsexemplar beschriebene und festgesetzte dezentrale Versickerung des
Regenwassers auf den privaten Flächen, ist aufgrund der nunmehr bekannten
Bodenverhältnisse nicht möglich, so dass nur eine zentrale Entwässerung des
Regenwassers in Frage kommt. Diesem Umstand wurde in der vorgenommenen Änderung
Rechnung getragen, gleichzeitig wurden die Baugrenzen erweitert. Nach
Rücksprache mit dem Landkreis Ludwigslust, FD Raumplanung wurde eine verkürzte
nochmalige Auslegung nach § 3 (3) BauGB durchgeführt in der Zeit vom 06.05.2002
bis 22.05.2002. Als Träger öffentlicher Belange wurde nur der Landkreis
Ludwigslust einbezogen, da die vorgenommene Änderung auf die bereits
vorliegenden Stellungnahmen der restlichen TÖB keinen Einfluß hat.
Beschlussvorschlag:
1. Das beiliegende Protokoll der
Abwägungsergänzung wird bestätigt und die Abwägung beschlossen.
2. Im Beschluß Nr. 2001/WIT/067 vom 29.10.2001
wird der Satzungsbeschluß (Pkt. 6) aufgehoben.
3. Die Gemeindevertretung beschließt den
Bebauungsplan Nr. 9 für das Wohngebiet “De Waur”, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der nunmehr vorliegenden Form
als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5.
Die betroffenen TÖB´s sind vom Ergebnis der Abwägungsergänzung zu
unterrichten.
6.
Der Bürgermeister wird beauftragt, für den B – Plan Nr. 9 “De Waur” die
Genehmigung zu beantragen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
war Herr Harry Heinrich von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0