Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 8 Ja

Beschluss:

Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 “De Waur” der Gemeinde Wittenförden, erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 9 “De Waur” der Gemeinde Wittenförden nach § 3 (3) Satz 2 BauGB vom 06.05.02 bis 22.05.02

 

Sach- und Rechtslage:

Am 11.06.2001 wurde der Entwurf des B – Planes Nr. 9 “De Waur” der Gemeinde Wittenförden durch die Gemeindevertretung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 “De Waur” der Gemeinde Wittenförden wurde nach § 3 (2) Satz 2 BauGB vom 16.07.01 bis 16.08.01 öffentlich ausgelegt. Am 29.10.2001 wurde der B – Plan durch die Gemeindevertretung als Satzung beschlossen und die Begründung wurde gebilligt.

Am 10.04.2002 wurde der Antrag auf Genehmigung vom 20.02.2002 aufgrund einer falschen Aussage zur Regenentwässerung im Auslegungsexemplar zurückgezogen. Die im Auslegungsexemplar beschriebene und festgesetzte dezentrale Versickerung des Regenwassers auf den privaten Flächen, ist aufgrund der nunmehr bekannten Bodenverhältnisse nicht möglich, so dass nur eine zentrale Entwässerung des Regenwassers in Frage kommt. Diesem Umstand wurde in der vorgenommenen Änderung Rechnung getragen, gleichzeitig wurden die Baugrenzen erweitert. Nach Rücksprache mit dem Landkreis Ludwigslust, FD Raumplanung wurde eine verkürzte nochmalige Auslegung nach § 3 (3) BauGB durchgeführt in der Zeit vom 06.05.2002 bis 22.05.2002. Als Träger öffentlicher Belange wurde nur der Landkreis Ludwigslust einbezogen, da die vorgenommene Änderung auf die bereits vorliegenden Stellungnahmen der restlichen TÖB keinen Einfluß hat.

 

Beschlussvorschlag:

1.    Das beiliegende Protokoll der Abwägungsergänzung wird bestätigt und die Abwägung beschlossen.

2.    Im Beschluß Nr. 2001/WIT/067 vom 29.10.2001 wird der Satzungsbeschluß (Pkt. 6) aufgehoben.

3.    Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 9 für das Wohngebiet “De Waur”, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der nunmehr vorliegenden Form als Satzung.

4.    Die Begründung wird gebilligt.

5.         Die betroffenen TÖB´s sind vom Ergebnis der Abwägungsergänzung zu unterrichten.

6.         Der Bürgermeister wird beauftragt, für den B – Plan Nr. 9 “De Waur” die Genehmigung zu beantragen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V war Herr Harry Heinrich von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   9

Davon stimmberechtigt:                                                              8

Ja-Stimmen:                                                                              8

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0