Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 9 Ja

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Im § 16 (1) des KitaG M-V vom 19.05.1992, zuletzt geändert am 11.12.1995, ist geregelt,

dass per Rechtsverordnung die Regelkosten jährlich neu angepasst werden.

In der Betriebskostenlandesverordnung (BKLVO M-V) vom 26.03.2002 wurden ab 01.04.2002 neue Regelkosten festgesetzt. Siehe Anlage 1.

Auf dieser Grundlage ist die Gebühr für die Betreuung in der Kita-Satzung anzupassen.

Es wurden folgende wichtige Änderungen gegenüber der alten Satzung vorgenommen:

§ 4 (2)               =>        neu

§ 5, 6, 8            =>        zusammengefaßt in § 5

§ 8                   =>        neu

 

Die zu beschließende Satzung liegt als Anlage 2 bei.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesbetreuungseinrichtung der Gemeinde Wittenförden.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   9

Davon stimmberechtigt:                                                              9

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0