Sitzung: 17.06.2002 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 9 Ja
Vorlage: 2002/WIT/095
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Im § 16 (1) des KitaG M-V vom 19.05.1992, zuletzt geändert am 11.12.1995, ist geregelt,
dass per Rechtsverordnung die Regelkosten jährlich neu angepasst werden.
In der
Betriebskostenlandesverordnung (BKLVO M-V) vom 26.03.2002 wurden ab 01.04.2002
neue Regelkosten festgesetzt. Siehe Anlage 1.
Auf dieser Grundlage ist die Gebühr für die Betreuung in der Kita-Satzung anzupassen.
Es wurden folgende wichtige Änderungen gegenüber der alten Satzung vorgenommen:
§ 4 (2) => neu
§ 5, 6, 8 => zusammengefaßt in § 5
§ 8 => neu
Die zu
beschließende Satzung liegt als Anlage 2 bei.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesbetreuungseinrichtung der Gemeinde Wittenförden.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0