Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Nach der Neufassung der KV M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung in öffentlichen Sitzungen über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch Hauptsatzung auf den Bürgermeister oder den Hauptausschuss übertragen wurde.

 

Die Gemeinde Wittenförden hat für den Malwettbewerb der Grundschule eine Spende von der VR-Bank eG in Höhe von 200,00 Euro erhalten.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die Annahme der Spende in Höhe von 200,00 Euro.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Einnahme erfolgt auf dem Produktkonto 09/211/41451.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         13

Davon stimmberechtigt:                                     13

Ja-Stimmen:                                                      13

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -