Sitzung: 23.06.2014 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2014/WIT/406
Sach- und Rechtslage:
Nach der Neufassung der KV M-V vom 13.07.2011 hat
die Gemeindevertretung in öffentlichen Sitzungen über die Annahme von Spenden
zu entscheiden, soweit dieses nicht durch Hauptsatzung auf den Bürgermeister
oder den Hauptausschuss übertragen wurde.
Die Gemeinde Wittenförden hat für den
Malwettbewerb der Grundschule eine Spende von der VR-Bank eG in Höhe von 200,00
Euro erhalten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Wittenförden beschließt die Annahme der Spende in Höhe von 200,00 Euro.
Finanzielle Auswirkungen
Die Einnahme erfolgt auf dem Produktkonto
09/211/41451.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-