Sitzung: 17.06.2002 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: 9 Ja
Vorlage: 2002/WIT/094
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Für die Nutzung der gemeindlichen Räume im Gemeindehaus und im Kindergarten der Gemeinde Wittenförden ist eine Benutzungs- und Entgeltordnung erarbeitet worden. Diese Ordnung ist der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt worden.
Die mit Schreiben vom
15.04.2002 angebrachten Hinweise und Formulierungsvorschläge der Rechtsaufsicht
wurden in die Benutzungs- und Entgeltordnung eingearbeitet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Benutzungs- und Entgeltordnung für gemeindliche Räume im Gemeindehaus und im Kindergarten der Gemeinde Wittenförden.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0