Sitzung: 17.06.2002 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 9 Ja
Vorlage: 2002/WIT/093
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Für die Nutzung der Turnhalle und des Sportplatzes in Wittenförden ist eine Benutzungs- und Entgeltordnung erarbeitet worden.
Die Ordnung wurde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt. Die Hinweise und Formulierungsvorschläge der Rechtsaufsicht wurden in die Benutzungs- und Entgeltordnung eingearbeitet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung der Turnhalle und des Sportplatzes in Wittenförden.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0