Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Hauptsatzung der Gemeinde Holthusen wurde am 06.11.1998 von der Gemeindevertretung beschlossen und am 21.11.1998 durch Aushang veröffentlicht. Für eine fehlerfreie Satzung muß die Bekanntmachung nachweislich an allen Aushängen entspr. der alten Hauptsatzung erfolgen. Als Nachweis gilt hier die Vorlage sämtlicher Bekanntmachungen. Von der Hauptsatzung Holthusen liegen nicht alle Bekanntmachungen vor.

Die Bürgermeisterin erläutert, das aus Gründen der Rechtsklarheit die untere Rechtsaufsichtsbehörde und das Innenministerium der Gemeinde Holthusen die erneute Beschlussfassung der anliegenden Satzung empfehlen . .

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt anliegende Hauptsatzung.
  2. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt die Satzung nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht auszufertigen.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0