Sitzung: 18.06.2002 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2002/HOL/087
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Hauptsatzung der Gemeinde
Holthusen wurde am 06.11.1998 von der Gemeindevertretung beschlossen und am
21.11.1998 durch Aushang veröffentlicht. Für eine fehlerfreie Satzung muß die
Bekanntmachung nachweislich an allen Aushängen entspr. der alten Hauptsatzung
erfolgen. Als Nachweis gilt hier die Vorlage sämtlicher Bekanntmachungen. Von
der Hauptsatzung Holthusen liegen nicht alle Bekanntmachungen vor.
Die Bürgermeisterin erläutert,
das aus Gründen der Rechtsklarheit die untere Rechtsaufsichtsbehörde und das
Innenministerium der Gemeinde Holthusen die erneute Beschlussfassung der
anliegenden Satzung empfehlen . .
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt anliegende
Hauptsatzung.
- Die Bürgermeisterin wird ermächtigt die Satzung nach
Anzeige bei der Rechtsaufsicht auszufertigen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0