Sitzung: 31.03.2014 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2014/WAR/309
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow hat am 29.03.2012 die
Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warsow für
das Gebiet „Am Kindergarten“ in Warsow beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich am Rande der
bebauten Ortslage von Warsow an der Straße in Richtung Kothendorf.
Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 11.
November 2013 bis 10. Dezember 2013 im Amt Stralendorf öffentlich aus. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Auslegung
benachrichtigt und mit Schreiben vom 15.11.2013 um Abgabe einer Stellungnahme
gebeten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben
Stellungnahmen im Verfahren abgegeben. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung
wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben.
Die Gemeinde Warsow hat die im Planverfahren
eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet und gewichtet.
Es ergeben sich:
- zu
berücksichtigende Stellungnahmen,
- teilweise
zu berücksichtigende Stellungnahmen und
- nicht
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die
keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen
werden.
Die Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge
zu den einzelnen Stellungnahmen als Gegenüberstellung sind dieser
Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die
Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden.
Die Satzungsunterlagen wurden um die Ergebnisse
der Abwägung in Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie den örtlichen
Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und der Begründung
ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten
Auslegung der Planunterlagen. Parallel zum Bebauungsplan wurde der
Flächennutzungsplan geändert, so dass nach Abschluss der Verfahren davon
ausgegangen werden kann, dass der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt betrachtet werden kann. Nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes
und dessen Bekanntmachung kann die Rechtskraft des Bebauungsplanes nach
Satzungsbeschluss hergestellt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die während der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und
den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und
Anregungen hat die Gemeinde Warsow unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit
folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine
Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und
Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende
Anregungen und Stellungnahmen
- nicht zu berücksichtigende Anregungen
und Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis
macht sich die Gemeinde Warsow zu eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von
diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: - (Bürgermeisterin)