Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Warsow hat am 29.03.2012 die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warsow für das Gebiet „Am Kindergarten“ in Warsow beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich am Rande der bebauten Ortslage von Warsow an der Straße in Richtung Kothendorf.

Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 11. November 2013 bis 10. Dezember 2013 im Amt Stralendorf öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Auslegung benachrichtigt und mit Schreiben vom 15.11.2013 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen im Verfahren abgegeben. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben.

 

Die Gemeinde Warsow hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet und gewichtet.

Es ergeben sich:

-           zu berücksichtigende Stellungnahmen,

-           teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und

-           nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden.

Die Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen als Gegenüberstellung sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden.

 

Die Satzungsunterlagen wurden um die Ergebnisse der Abwägung in Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und der Begründung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen. Parallel zum Bebauungsplan wurde der Flächennutzungsplan geändert, so dass nach Abschluss der Verfahren davon ausgegangen werden kann, dass der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet werden kann. Nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes und dessen Bekanntmachung kann die Rechtskraft des Bebauungsplanes nach Satzungsbeschluss hergestellt werden.

 

Beschlussvorschlag:

1.         Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Warsow unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben. Es ergeben sich:

-           zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-           teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

-           nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Warsow zu eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt: 5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -                                                                             (Bürgermeisterin)