Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 27.06.2013 die Entwurfsunterlagen gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 11.11.2013 bis 10.12.2013 im Amt Stralendorf öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.11.2013 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben Stellungnahmen im Verfahren abgegeben. Während der öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB) wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben.

Die Gemeinde Warsow hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet und gewichtet.

Es ergeben sich:

-           zu berücksichtigende Stellungnahmen,

-           teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und

-           nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden.

Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen

 

 

Beschlussvorschlag:

1.         Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, der   Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4         Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB   eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Warsow unter             Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im       Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:

-           zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-           teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

-           nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

            Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Warsow zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, Diejenigen, die Anregungen erhoben bzw.           Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe            in Kenntnis zu setzen.

3.         Die nicht berücksichtigen Anregungen sind bei der Vorlage zur Genehmigung der             3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Warsow mit einer       Stellungnahme beizufügen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt: 5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -                                                                             (Bürgermeisterin)