Sitzung: 31.03.2014 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2014/WAR/308
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am
27.06.2013 die Entwurfsunterlagen gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die
Planunterlagen lagen in der Zeit vom 11.11.2013 bis 10.12.2013 im Amt
Stralendorf öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 14.11.2013 zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert.
Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange haben Stellungnahmen im Verfahren abgegeben. Während der öffentlichen
Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB) wurden keine
Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben.
Die Gemeinde Warsow hat die im Planverfahren
eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet und gewichtet.
Es ergeben sich:
- zu
berücksichtigende Stellungnahmen,
- teilweise
zu berücksichtigende Stellungnahmen und
- nicht
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die
keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden.
Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der
Abwägung zu ergänzen. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu
einer erneuten Auslegung der Planunterlagen
Beschlussvorschlag:
1. Die während der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB und den
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Warsow unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit
folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag
(Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und
Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende
Anregungen und Stellungnahmen
- nicht zu berücksichtigende Anregungen
und Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das
Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde
Warsow zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Diejenigen,
die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen
abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Die nicht berücksichtigen Anregungen
sind bei der Vorlage zur Genehmigung der 3.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Warsow mit einer Stellungnahme beizufügen.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: - (Bürgermeisterin)