Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Warsow hat das Aufstellungsverfahren der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 durchgeführt.

Der Abwägungsbeschluss wurde gefasst.

Im Ergebnis der Abwägung werden die Erkenntnisse in die Satzung, Satzungsvorlage, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und die Begründung ergänzt.

Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen. Der Bebauungsplan kann erst nach Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes, der im Parallelverfahren geändert wurde, erfolgen. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung ist Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Bebauungsplanes.

 

Beschlussvorschlag:

1.         Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 86 LBauO   M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow den             Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warsow für das Gebiet „Am Kindergarten“,          begrenzt:

            -           im Norden                     durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

            -           im Osten                       durch den Birkenweg und vorhandene   

            -           im Süden                      durch die rückwärtige Grenze der Grundstücke

                                                            an der Mühlenbecker Straße,

            -           im Westen                     durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

            bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den           örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als          Satzung.

 

2.         Die Begründung wird gebilligt.

 

3.         Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde            Warsow für das Gebiet „Am Kindergarten“ in Warsow durch die    Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow ist nach § 10 BauGB ortsüblich          bekannt zu machen; jedoch erst nach Bekanntmachung der 3. Änderung des             Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren erfolgt ist. In der            Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und      Zusammenfassende Erklärung eingesehen werden kann und über deren Inhalt            Auskunft verlangt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt: 5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -                                                                             (Bürgermeisterin)