Sitzung: 31.03.2014 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2014/WAR/307
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow hat das Aufstellungsverfahren
der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 durchgeführt.
Der Abwägungsbeschluss wurde gefasst.
Im Ergebnis der Abwägung werden die Erkenntnisse
in die Satzung, Satzungsvorlage, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text
(Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung
baulicher Anlagen und die Begründung ergänzt.
Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt
nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen. Der Bebauungsplan kann
erst nach Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes, der im
Parallelverfahren geändert wurde, erfolgen. Die Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung ist Voraussetzung für die Inkraftsetzung
des Bebauungsplanes.
Beschlussvorschlag:
1. Auf der Grundlage des § 10
Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 86 LBauO M-V
beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde
Warsow für das Gebiet „Am Kindergarten“, begrenzt:
- im
Norden durch
landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im
Osten durch den
Birkenweg und vorhandene
- im
Süden durch die
rückwärtige Grenze der Grundstücke
an
der Mühlenbecker Straße,
- im
Westen durch
landwirtschaftlich genutzte Flächen,
bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen
Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
2. Die Begründung wird gebilligt.
3. Der Beschluss der Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warsow
für das Gebiet „Am Kindergarten“ in Warsow durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen;
jedoch erst nach Bekanntmachung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren erfolgt
ist. In der Bekanntmachung ist
anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Zusammenfassende
Erklärung eingesehen werden kann und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: - (Bürgermeisterin)