Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Warsow verfügt über den wirksamen Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow hat in ihrer Sitzung am 29.03.2012 die Einleitung des Planverfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Das Aufstellungsverfahren wurde als zweistufiges Verfahren durchgeführt.

Die Gemeinde Warsow stellt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes auf, um die planungsrechtliche Übereinstimmung zwischen dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 3 (Teil der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes) und den Zielen des Flächennutzungsplanes herzustellen. Der Flächennutzungsplan stellt bisher Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dar. Der Bebauungsplan enthält Flächen für allgemeine Wohngebiete nach § 4 Baunutzungsverordnung. Die Gemeinde hat das Planverfahren vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiterer Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) begonnen und führt das Planverfahren gemäß § 233 Abs. 1 BauGB nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften zu Ende.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen TöB erfolgte mit dem Vorentwurf. Die eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf wurden ausgewertet und die Ergebnisse fanden Berücksichtigung in den Entwurfsunterlagen.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 27.06.2013 die Entwurfsunterlagen gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 11. November 2013 bis 10. Dezember 2013 im Amt Stralendorf öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.11.2013 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden ausgewertet und finden gemäß dem Abwägungsergebnis Berücksichtigung in den Planunterlagen.

Der abschließende Beschluss ist der letzte Beschluss im Planverfahren. Danach werden die Unterlagen zur Genehmigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, Landkreis Ludwigslust-Parchim, zur Genehmigung eingereicht.

Nach Erteilung der Genehmigung wird diese ortsüblich bekannt gemacht und die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach Bekanntmachung wirksam.

 

Beschlussvorschlag:

1.         Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Warsow.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

          im Osten durch die Kothendorfer Straße,

          im Süden durch den Birkenweg,

          im Westen und im Norden durch angrenzende landwirtschaftliche Flächen.

 

2.         Die Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Warsow wird gebilligt.

 

3.         Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Warsow dem Landkreis Ludwigslust-Parchim zur Genehmigung vorzulegen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

4.         Nach Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist diese gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung eingesehen werden kann und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Anlagen: Planzeichnung und Begründung Planungsstand Entwurf

 

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt: 5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -                                                                             (Bürgermeisterin)