Sitzung: 31.03.2014 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2014/WAR/306
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow verfügt über den wirksamen
Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet. Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Warsow hat in ihrer Sitzung am 29.03.2012 die Einleitung des
Planverfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Das
Aufstellungsverfahren wurde als zweistufiges Verfahren durchgeführt.
Die Gemeinde Warsow stellt die 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes auf, um die planungsrechtliche Übereinstimmung zwischen
dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 3 (Teil der 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes) und den Zielen des Flächennutzungsplanes herzustellen.
Der Flächennutzungsplan stellt bisher Flächen als Flächen für die
Landwirtschaft dar. Der Bebauungsplan enthält Flächen für allgemeine
Wohngebiete nach § 4 Baunutzungsverordnung. Die Gemeinde hat das Planverfahren
vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten
und Gemeinden und weiterer Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni
2013 (BGBl. I S. 1548) begonnen und führt das Planverfahren gemäß § 233 Abs. 1
BauGB nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften zu Ende.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden und sonstigen TöB erfolgte mit dem Vorentwurf. Die
eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf wurden ausgewertet und die
Ergebnisse fanden Berücksichtigung in den Entwurfsunterlagen.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am
27.06.2013 die Entwurfsunterlagen gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die
Planunterlagen lagen in der Zeit vom 11. November 2013 bis 10. Dezember 2013 im
Amt Stralendorf öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 15.11.2013 zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert.
Die eingegangenen Stellungnahmen aus dem
Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden ausgewertet und finden gemäß
dem Abwägungsergebnis Berücksichtigung in den Planunterlagen.
Der abschließende Beschluss ist der letzte
Beschluss im Planverfahren. Danach werden die Unterlagen zur Genehmigung bei
der zuständigen Genehmigungsbehörde, Landkreis Ludwigslust-Parchim, zur
Genehmigung eingereicht.
Nach Erteilung der Genehmigung wird diese
ortsüblich bekannt gemacht und die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird
nach Bekanntmachung wirksam.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Warsow beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Warsow.
Der Geltungsbereich
wird wie folgt begrenzt:
im Osten durch die Kothendorfer
Straße,
im Süden durch den Birkenweg,
im Westen und im Norden durch
angrenzende landwirtschaftliche Flächen.
2. Die Begründung zur 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Warsow wird gebilligt.
3. Das Amt Stralendorf wird beauftragt,
die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Warsow dem Landkreis
Ludwigslust-Parchim zur Genehmigung vorzulegen. Die nicht berücksichtigten
Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer
Stellungnahme beizufügen.
4. Nach Genehmigung der 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes ist diese gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen. Dabei ist anzugeben, wo die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung eingesehen werden kann und über
deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen: Planzeichnung
und Begründung Planungsstand Entwurf
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: - (Bürgermeisterin)