Sitzung: 24.03.2014 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2014/DÜM/333
Sach- und Rechtslage:
Am 25. Mai 2014 finden die Kommunalwahlen in
Verbindung mit der Europawahl statt.
Bei der Wahl der ehrenamtlichen
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ist die
Durchführung einer Stichwahl möglich. Für die
Festlegung eines Termins für die
Stichwahl wurde das Landes- und
Kommunalwahlgesetz geändert. Bisher galt die Festlegung auf das Datum 2 Wochen
nach der Wahl. Das würde in diesem Jahr
auf den Pfingstsonntag fallen.
Die Gemeindevertretung kann diesen Termin durch
einen Beschluss um bis zu 2 Wochen
verschieben. Um im Amtsbereich einen
einheitlichen Termin festzulegen wird als Tag
für die Stichwahl der 15.06.2014 vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt den 15.06.2014 für die Durchführung einer möglichen Stichwahl.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-