Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Das Ministerium für Inneres und Sport M-V hat zum 01.01.2014 die Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung verordnet.

 

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist durch Beschluss der Gemeindevertretung zu entscheiden, in welcher Höhe Entschädigungen an die Funktionsträger sowie an weitere Personen mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr gezahlt werden sollen. Die Feuerwehrentschädigungsverordnung regelt, wie bislang, lediglich Höchstsätze für die Wehrführung.

 

Der Höchstsatz betrug bisher:                                                    Neuer Höchstsatz:

 

Ortswehrführer/-in                      102,26 €                                    140,00 €

Stellvertreter/-in                           51,13 €                                     70,00

 

In der Gemeinde Dümmer wird derzeit der Höchstsatz nach der alten Entschädigungsverordnung an die Ortswehrführer sowie an die Stellvertreter gezahlt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, gemäß der Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung, die Aufwandsentschädigung an die Wehrführung bis zur vollen Höhe (Höchstsatz) gemäß der Sach- und Rechtslage, ab dem 01.03.2014, zu zahlen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Mehrausgaben von ca. 1.400,00 Euro / jährlich

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         9

Davon stimmberechtigt:                                     9

Ja-Stimmen:                                                      9

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -