Sitzung: 24.03.2014 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2014/DÜM/330
Sach- und Rechtslage:
Das Ministerium für Inneres und Sport M-V hat zum 01.01.2014 die Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung verordnet.
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist durch Beschluss der Gemeindevertretung zu entscheiden, in welcher Höhe Entschädigungen an die Funktionsträger sowie an weitere Personen mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr gezahlt werden sollen. Die Feuerwehrentschädigungsverordnung regelt, wie bislang, lediglich Höchstsätze für die Wehrführung.
Der Höchstsatz betrug bisher: Neuer Höchstsatz:
Ortswehrführer/-in 102,26 € 140,00 €
Stellvertreter/-in 51,13 € 70,00 €
In der Gemeinde Dümmer wird derzeit der Höchstsatz nach der alten
Entschädigungsverordnung an die Ortswehrführer sowie an die Stellvertreter
gezahlt.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt, gemäß der Neufassung der
Feuerwehrentschädigungsverordnung, die Aufwandsentschädigung an die Wehrführung
bis zur vollen Höhe (Höchstsatz) gemäß der Sach- und Rechtslage, ab dem
01.03.2014, zu zahlen.
Finanzielle Auswirkungen
Mehrausgaben von ca. 1.400,00 Euro / jährlich
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-