Sitzung: 25.03.2014 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2014/SCH/141
Sach- und Rechtslage:
Das Ministerium für Inneres und Sport M-V hat zum 01.01.2014 die Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung verordnet.
Die Gemeinden entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig, in welcher Höhe Entschädigungen an die Funktionsträger sowie an weitere Personen mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr gezahlt werden sollen. Die Feuerwehrentschädigungsverordnung regelt, wie bislang, lediglich Höchstsätze (Wehrführung).
Bisherige Entschädigung: Neue Entschädigung:
Gemeindewehrführer/-in
127,82 € 170,00 €
Stellvertreter/-in
63,91 € 85,00 €
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, gemäß der Neufassung
der Feuerwehrentschädigungsverordnung,
die Aufwandsentschädigung an die Wehrführung bis zur
vollen Höhe (Höchstsatz) gemäß der Sach- und
Rechtslage, rückwirkend ab dem 01.01.2014, zu zahlen.
Finanzielle Auswirkungen
Mehrausgaben von 760,00 Euro / jährlich
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen: Herr Jürgen Dahlwitz, Herr Holger Stein
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: - (Bürgermeister)