Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Das Ministerium für Inneres und Sport M-V hat zum 01.01.2014 die Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung verordnet.

 

Die Gemeinden entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig, in welcher Höhe Entschädigungen an die Funktionsträger sowie an weitere Personen mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr gezahlt werden sollen. Die Feuerwehrentschädigungsverordnung regelt, wie bislang, lediglich Höchstsätze (Wehrführung).

 

Bisherige Entschädigung:                      Neue Entschädigung:

Gemeindewehrführer/-in

127,82 €                                                170,00 €

Stellvertreter/-in

  63,91 €                                                 85,00

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, gemäß der Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung,

die Aufwandsentschädigung an die Wehrführung bis zur vollen Höhe (Höchstsatz) gemäß der Sach- und

Rechtslage, rückwirkend ab dem 01.01.2014, zu zahlen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Mehrausgaben von 760,00 Euro / jährlich

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Herr Jürgen Dahlwitz, Herr Holger Stein

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6

Davon stimmberechtigt: 4

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -                                                                             (Bürgermeister)