Sitzung: 11.03.2014 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2014/HOL/404
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung hat am
27.11.2012 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Dorfplatz“
gefasst.
Das Plangebiet liegt am Ende
des Dorfplatzes.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Holthusen teilweise die Flurstücke 125
und 189 aus der Flur 6. Die Fläche ist ca. 2,0 ha groß.
Mit dem Vorentwurf sollen
frühzeitig die Belange der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange
sowie Angaben zur Umweltprüfung abgefordert werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit werden die Bürger über die Planungsabsichten informiert.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 einschließlich Begründung und
Umweltbericht wird für die Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.
2. Die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen
Auslegung erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten trägt der Erschließungsträger.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -