Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Das Ministerium für Inneres und Sport M-V hat zum 01.01.2014 die Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung verordnet.

 

Die Gemeinden entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig, in welcher Höhe Entschädigungen an die Funktionsträger sowie an weitere Personen mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr gezahlt werden sollen. Die Feuerwehrentschädigungsverordnung regelt, wie bislang, lediglich Höchstsätze (Wehrführung).

 

Bisherige Entschädigung:                      Neue Entschädigung:

Gemeindewehrführer/-in

127,82 €                                                170,00 €

Stellvertreter/-in

  63,91 €                                                 85,00

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt rückwirkend ab dem 01.01.2014 eine monatliche Aufwandsentschädigung für den Gemeindewehrführer in Höhe von 170,00 Euro und für den stellv. Gemeindewehrführer in Höhe von 85,00 Euro zu zahlen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Mehrausgaben von 760,00 Euro / jährlich

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         7

Davon stimmberechtigt:                                     7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                           -