Sitzung: 11.03.2014 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2014/HOL/402
Sach- und Rechtslage:
Das Ministerium für Inneres und Sport M-V hat zum 01.01.2014 die Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung verordnet.
Die Gemeinden entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig, in welcher Höhe Entschädigungen an die Funktionsträger sowie an weitere Personen mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr gezahlt werden sollen. Die Feuerwehrentschädigungsverordnung regelt, wie bislang, lediglich Höchstsätze (Wehrführung).
Bisherige Entschädigung: Neue Entschädigung:
Gemeindewehrführer/-in
127,82 € 170,00 €
Stellvertreter/-in
63,91 € 85,00 €
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt rückwirkend ab dem 01.01.2014 eine monatliche
Aufwandsentschädigung für den Gemeindewehrführer in Höhe von 170,00 Euro und
für den stellv. Gemeindewehrführer in Höhe von 85,00 Euro zu zahlen.
Finanzielle Auswirkungen
Mehrausgaben von 760,00 Euro / jährlich
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -